Leitfaden Unterhalt - das Prüfungsschema
Leitfaden - Unterhalt
Um den Einstieg in die hochkomplexe Materie "Unterhalt" zu erleichtern, bieten wir hier einen systematischen Leitfaden durch die ansonsten "unverständlichen" Details der hochdifferenzierten Rechtsprechung.
Beginnen Sie also hier mit der START-Seite des LEITFADEN - UNTERHALT und folgen Sie den Seiten mit dem "Leuchtturm":
I. Das System der fünf Prüfungsschritte
Jeder Unterhaltsanspruch folgt dem System der fünf Prüfungsschritte
1. Schritt: Auffinden der Anspruchsgrundlage
2. Schritt: Ermittlung des Unterhaltsbedarf
3. Schritt: Prüfung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
4. Schritt: Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
5. Schritt: Prüfung von Begrenzung und Ausschluss
Nur wenn diese Prüfungsschritte beachtet und in dieser Reihenfolge geprüft werden, kann ein Unterhaltsanspruch korrekt ermitteln werden. Jedem der fünf Prüfungsschritte ist ein besonderes Kapitel gewidmet und zwar wie folgt
II. Prüfungsschema und unterhaltsrelevantes Einkommen
1. Unterhaltsrelevantes Einkommen: was ist das?
Was das unterhaltsrelevante Einkommen letztendlich ist, ist in der Praxis häufig und heftig umstritten. Vielfach wird um den richtigen Ansatz von fiktiven Einkünften und um Abzüge vom Einkommen gefochten. Hier ist immer eine sorgfältige Prüfung anhand der ausdifferenzierten Rechtsprechung erforderlich. Weil das unterhaltsrelevante Einkommen eines der zentralen Begriffe des Unterhaltsrecht ist, haben wir Thema "UNTERHALTSRELEVANTES EINKOMMEN" einen eigenen Leitfaden gewidmet:
2. Bedeutung für Prüfungsschritt 2. bis 4.
Um den BEDARF, die BEDÜRFTIGKEIT und die LEISTUNGSFÄHIGKEIT bestimmen zu können, müssen grundsätzlich das unterhaltsrelevante Einkommen, sowohl des Unterhaltsberechtigten, als auch des Unterhaltsverpflichteten ermittelt werden. Der Zusammenhang zwischen den Prüfungsschritten und dem unterhaltsrelevanten Einkommen stellt sich schematisch wie folgt dar:
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Prüfungsschritt 2:
Der BEDARF wird nach dem maßgebenden Lebensstandard bestimmt, also im Wesentlichen nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen. Wessen Einkommen maßgebend ist, erfahren Sie auf der Seite "BEDARF".
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Prüfungsschritt 3:
Die BEDÜRFTIGKEIT ist die Differenz zwischen Bedarf und dem anrechenbaren eigenem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltsberechtigten.
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Prüfungsschritt 4:
Die LEISTUNGSFÄHIGKEIT - bestimmt sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen
III. Hinweise

Zum Thema ABÄNDERUNG von UNTERHALTSTITEL
IV. Fragen?
Können wir Ihnen weiterhelfen oder haben Sie nur kurze Fragen zum Unterhaltsrecht?
Rufen Sie an unter:
08362/925920
Sie erreichen unmittelbar Rechtsanwalt Dr. Schröck oder Sie hinterlassen auf dem Anrufbeantworter Ihre Rufnummer. Sie werden so bald wie möglich zurückgerufen.



Dr. jur. Jörg Schröck