Ehegattenunterhalt

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systematischer Standort: Unterhaltsrecht

 

I. Grundwissen:

 

  • Unterhaltsverhältnisse entstehen durch
    • Ehe
    • Verwandtschaft
    • elterliche Verbindung
  • Der Bedarf an Unterhalt bestimmt sich regelmäßig nach dem Lebensstandard, der in der Ehe erreicht wurde. Näheres dazu hier...

 

II. Unterhaltsanspruch wegen Ehe - die Phasen einer Ehe

 

Anspruchsgrundlagen  für Ehegattenunterhalt lassen sich nach der jeweiligen Phase einer Ehe unterscheiden. Dem entsprechend gibt es

  • den Anspruch auf Familienunterhalt in intakter Ehe (§§ 1366 ff BGB),
  • den Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs.1 BGB)
  • den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt = Geschiedenenunterhalt (§§ 1569 bis 1586b BGB).



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