Ehegattenunterhalt

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systematischer Standort: Unterhaltsrecht
- fünf Prüfungsschritte
- Anspruchsgrundlage - Ehe
- Bedarf
- Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit
- Begrenzung
I. Grundwissen:
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Unterhaltsverhältnisse entstehen durch
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Ehe
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Verwandtschaft
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elterliche Verbindung
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Mehr dazu hier: "Anspruch auf Unterhalt"
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Der Bedarf an Unterhalt bestimmt sich regelmäßig nach dem Lebensstandard, der in der Ehe erreicht wurde. Näheres dazu hier...
II. Unterhaltsanspruch wegen Ehe - die Phasen einer Ehe
Anspruchsgrundlagen für Ehegattenunterhalt lassen sich nach der jeweiligen Phase einer Ehe unterscheiden. Dem entsprechend gibt es
- den Anspruch auf Familienunterhalt in intakter Ehe (§§ 1366 ff BGB),
- den Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs.1 BGB)
- den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt = Geschiedenenunterhalt (§§ 1569 bis 1586b BGB).
