Bedürftigkeit
Bedürfnis nach Unterhalt
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Jeder Unterhaltsanspruch folgt dem System der fünf Prüfungsschritte. Die folgenden Ausführungen betreffen den
3. Schritt: Prüfung der Bedürftigkeit
Wenn festgestellt ist, wie hoch der Bedarf an Unterhalt für den Unterhaltsberechtigten ist, muss weiter geprüft werden, ob und inwieweit der Berechtigte selbst durch eigene unterhaltsrelevante Einkünfte oder Vermögen den Bedarf decken kann oder muss. Sie entfällt, soweit die Lebenshaltungskosten aus eigenem Einkommen aller Art (Erwerbstätigkeit, Kapitalertrag, Vermietungseinkünfte usw.) oder aus zumutbarer Vermögenszerschlagung gedeckt werden können und müssen. Je nach Fallgestaltung und individueller Umstände kommt es nicht nur auf das tatsächlich erzielte eigene Einkommen, sondern auch auf das fiktiv erzielbare Einkommen an, das unterhaltsrelevant auf den Bedarf angerechnet wird und damit die Höhe des Unterhaltsanspruchs auf die festzustellende Bedürftigkeit reduziert.
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