Begrenzung Unterhalt
Begrenzung - Unterhalt
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Jeder Unterhaltsanspruch folgt dem System der fünf Prüfungsschritte. Die folgenden Ausführungen betreffen den
5.Schritt: Prüfung von Ausschluss und Begrenzung
Letztlich kann eine Begrenzung von Unterhaltsansprüchen in Frage kommen. Das Gesetz lässt insbesondere beim Ehegattenunterhalt Beschränkungen wegen Unbilligkeit oder kurzer Ehe zu, auch in der Laufzeit. Die Korrekturmöglichkeiten sind allerdings sehr viel enger als punktuelle Hinweise in der Tagespresse das vermuten lassen.
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Zur Begrenzung und Versagung von Trennungsunterhalt verweist § 1361 Abs.3 BGB auf die für den nachehelichen Unterhalt geltenden Vorschriften des § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB.
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Speziell zur Begrenzung nachehelichen Unterhalts: hier
