persönliche Kinderbetreung oder Kinderhort?

Kinderbetreung oder Kinderhort
zu dem Thema, ob es Unterhalt wegen Kinderbetreuung nach der Scheidung gibt, wenn das Kind älter als drei Jahre ist, erfahren Sie jetzt mehr auf unserer Plattform unter der Rubrik Betreuungsunterhalt.
Die Kosten der Kinderbetreuung stellen Mehrbedarf des Kindes dar, der unterhaltsrechtlich zwischen desn Eltern nach dem Verhältnis ihrer unterhaltsrelevanten Einkommen aufzuteilen ist. Mehrbedarf bedeutet, dass dieser in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht berücksichtigt ist (vgl. BGH v. 26.11.2008 - XII 65/07).
Kinderbetreuungskosten können bei der Ermittlung des unterhalstrelevanten Einkommens ausnahmsweise abzugsfähig sein, wenn sie zur Berufsausübung erforderlich sind (Stichwort: berufsbedingte Aufwendungen (zu möglichen Abzügen allgemein: hier)









Dr. jur. Jörg Schröck