Kind in Österreich

Kind in Österreich
Allgemein zum internationalen Unterhaltsrecht: hier
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In Deutschland wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in die sog. Düsseldorfer Tabelle eingesetzt und der Unterhaltsanspruch nach dem Tabellenbetrag festgelegt. Wird Kindergeld bezogen, so bestimmt sich der Zahlbetrag nach der sog. Kindergeldabzugstabelle.
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In Österreich bestimmt sich die Höhe des Barunterhalts nach der sog. Prozent-Methode und der Anrechnung von Familienbeihilfe. Diese Unterschiede werfen verschiedene Fragen auf.
Was für Ansprüche auf Kindesunterhalt habe ich, wenn ich nach der Trennung mit meinem Kind nach Österreich gehe?
Welche Konsequenzen hat das für den Unterhaltspfllichtigen, der nach der Trennung in Deutschland bleibt?
1. Gilt für meine Unterhaltsplicht deutsches oder österreichisches Recht?
Seit dem 18.6.2011 richtet sich das auf Unterhaltsverpflichtungen anwendbare Recht nach der VO (EG) Nr. 4/2009 vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen, Abl. EU 2009 Nr. L 7 S. 1. Diese enthält zwar keine Regelung über das anwendbare Recht, aber verweist in Art. 15 auf das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht. Es wird weiter grundsätzlich an das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes angeknüpft.
2. Wann muss ich Barunterhalt nach Österreich bezahlen?
a) Das Kind muss sich in Österreich aufhalten. Wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt wieder nach Deutschland zurück, so findet für den Kindesunterhaltsanspruch wieder deutsches Recht Anwendung. In Deutschland kommt deshalb eine Abänderungsklage in Betracht (OLG Köln, Urteil vom 20.07.2004, Az.: 25 UF 24/04) b) Wie Kindesunterhalt zu leisten ist, regeln die §§ 140ff ABGB (Österreich):„Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“c) Kindesunterhalt in Form monatlicher Geldrente (Barunterhalt) wird nur dann geschuldet, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Eltern lebt oder weil das Kind eine Schule oder Universität im Ausland besucht. Ansonsten bestehen die Unterhaltsleistungen in Sachleistungen (Naturalunterhalt), Betreuung und Taschengeld.d) Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Kindesunterhalt nach Tabellenbeträgen ermittelt wird (Düsseldorfer Tabelle), entscheiden Gerichte in Österreich nach der sog. Prozent-Methode. Hierbei bestimmt sich die Höhe des Kindesunterhalts im Rahmen von 16 % bis 22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zur sog. „Luxusgrenze“
3. Wie wird mein Einkommen berücksichtigt?
Bei Angestellten und Beamten ist das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen maßgebend. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)wird auf zwölf Monate aufgeteilt. Überstundenvergütung ist ebenfalls zu berücksichtigen. Bei Selbstständigen ist der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn relevant. Bei größeren Schwankungen im Gewinn ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen. Für Arbeitslose stellt die Arbeitslosenhilfe die Bemessungsgrundlage dar. Der Arbeitslose erhält zusätzlich einen Familienzuschlag, wenn er zum Unterhalt einer oder mehrerer Personen wesentlich beiträgt und für die Angehörigen ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese kein Arbeitseinkommen erzielen, das im Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Ähnlich wie im deutschen Unterhaltsrecht kann es zur Hinzurechnung von fiktivem Einkommen kommen, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend und zumutbar nachkommt. Hier Nähres zum Thema "fiktive Einkünfte".
4. Muss ein österreichisches Urteil auf Kindesunterhalt in Deutschland akzeptieren werden?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Beschluss vom 17.06.2009, Az.: XII ZB 82/09 Stellung bezogen und die Vollstreckbarkeit österreichischer Unterhaltstitel in Deutschland bestätigt. Grundlage der Entscheidung war ein Anspruch eines deutschen volljährigen Studenten in Östereich auf Ausbildungsunterhalt gegen seinen deutschen Vater.
5. Wie ermittelt sich die Höhe des Kindesunterhalts?
6. Wer zahlt besondere Aufwendungen?
Derjenige Elternteil, der Geldunterhalt leistet, ist auch verpflichtet, für den Sonderbedarf seines Kindes aufzukommen. Ein Sonderbedarf liegt vor, wenn außergewöhnliche, dringliche Ausgaben in unregelmäßiger Höhe anfallen (Heilbehandlungen, Prozesskosten usw.).
7. Mindern eigene Einkünfte des Kindes seinen Unterhaltsanspruch?
Einkünfte aus Vermögen oder Arbeitseinkommen wie beispielsweise Azubi-Gehälter sind auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen erfolgt die Berechnung nach der Formel: (Mindestpension – Kindeseinkommen) x (Regelbedarf / Mindestpension). Die Familienbeihilfe ist kein Einkommen des Kindes.
8. Wann endet der Unterhaltsanspruch?
Der Unterhaltsanspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Jugendlichen. Ein Jugendlicher ist selbsterhaltungsfähig, wenn er für die notwendigen Mittel zur Deckung seines Unterhalts selbst aufkommen kann. Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Jugendlicher grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Es muss ihm jedoch eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Der Jugendliche verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt. Während eines Studiums bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Studium zielstrebig und erfolgreich betrieben wird. Als Beurteilungsrahmen wird die Durchschnittsdauer des jeweiligen Studiums herangezogen.
Das Gericht kann Minderjährigen einen Unterhaltsvorschuss zuerkennen, wenn
- kein gemeinsamer Haushalt mit dem Unterhaltsschuldner besteht
- der Unterhaltsschuldner eine mehr als einmonatige Haftstrafe verbüßt
- die Exekution (dh. Zwangsvollstreckung) aussichtslos ist, weil der Unterhaltspflichtige unbekannten Aufenthalts ist oder sich in einem Staat aufhält, mit dem es kein Vollstreckungsabkommen gibt
10. Kann der österreichische Unterhaltsanspruch verjähren?
Grundsätzlich kann Unterhalt nur für die letzten drei Jahre verlang werden. Bei unregelmäßigen oder verschleppten Zahlungen empfiehlt es sich rechtzeitig das zuständige Bezirksgericht anzurufen und Feststellungsantrag auf Feststellung der korrekten monatlichen Unterhaltshöhe zu stellen.
11. Ist die Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar?
Verletzt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind gröblich und gefährdet er den Unterhalt und die Erziehung seines Kindes, kann gegen ihn gemäß § 198 österreichisches Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten verhängt werden.
12. Welche Rechte hat derjenige Elternteil der Barunterhalt leistet?
Derjenige Elternteil, der Geldunterhalt zahlt und nicht mit der Obsorge betraut ist, hat folgende Rechte:
- Besuchsrecht
- Informations- und Äußerungsrecht in wichtigen Angelegenheiten wie z.B.:
- Namens Änderung
- Änderung der Religion
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Übergabe in fremde Pflege
- vorzeitige Lösung eines Ausbildungs- oder Dienstvertrages
- Liegenschaftsveräußerungen
Derjenige Elternteil, der Geldunterhalt zahlt und dessen Obsorgerecht weder eingeschränkt noch entzogen wurde, hat hinsichtlich der Pflege, Erziehung, gesetzlicher Vertretung und Vermögensverwaltung dieselben Rechte und Pflicht derjenige Elternteil, der Naturalunterhalt leistet.
13. Vaterschaftsanerkennung in Österreich?
Soweit die Vaterschaft für das Kind in Österreich noch nicht feststeht, werden die Bezirkshauptmannschaften im Auftrag der Kindsmutter den Vater auffordern ein freiwilliges Anerkennungsverfahren vor einem Jugendamt durchführen zu lassen. Regelmäßig wird dafür als Kontaktadresse das deutsche Jugendamt am Wohnort des deutschen (Vater) angegeben. Vor diesem benannten Jugendamt wird im Wege der Amtshilfe die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft unterzeichnet. Für den Fall, dass dem nicht Folge geleistet wird, wird die Einleitung eines Feststellungsverfahren vor einem österreichischen Bezirksgericht angedroht.
Die freiwillige Vaterschaftanerkennung wird somit vor den deutschen Jugendämtern oder Standesämtern vollzogen. Hierzu wird auf das Merkblatt zu Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland verwiesen.
14. Mehr Infos?
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Hierzu verweisen wir auf familienrecht.at.
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