Ratgeber Familienrecht - online
Wer kann hier beraten?
Zum optimalen Navigieren durch den Ratgeber-Famililenrecht benutzen Sie die Navigationszeile oben (über dem Hauptbild). Befindet sich Ihre Computermaus auf einem Ober-Begriff der Headline (z.B. "Scheidung", "Unterhalt", "Immobilie" etc.) öffnen sich weitere Unter-Kapitel, über die Sie zu den untergeordneten Themen navigieren können. Lesen Sie zuerst den Inhalt des Oberbegriffs (per Mausklick) , bevor Sie in die Unter-Kapitel einsteigen und diese anklicken. So bekommen Sie einen besseren Einstieg in die Themengebiete der jeweiligen Unter-Kapitel. Die Kapitel des Famililenrecht-Ratgebers bauen systematisch aufeinander auf.
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Warum gibt es unseren Ratgeber-Familienrecht?
1.
Der Initiator des Ratgeber-Familienrecht ist mit Freude und Engagement als Anwalt im Familienrecht tätig. Die praktische Erfahrung als Anwalt zeigt, dass teilweise Streitigkeiten vor den Familiengerichten ausgetragen werden, weil eine außergerichtliche Lösung der Streitparteien mangels fundierter Kenntnisse der Materie nicht zustandekommen kann. Mit anderen Worten: Es gibt vermeidbare Rosenkriege, die Zeit, Nerven und unnötig Geld kosten. Dem soll mit Hilfe des Ratgebers entgegengetreten werden. Es auch gibt Anwälte, die Mandanten geradezu in Rosenkriege hineinführen. Diese Strategie verfolgen wir nicht.
Eine wichtige Funktion des Anwalts, insbesondere im Familienrecht, sehen wir darin, gerichtliche Streitigkeiten durch gestaltende Beratung bereits im Vorfeld zu veremeiden. Dies gelingt um so besser, je informierter die Parteien an ihre Problemlösung herangehen. Falls es aber nötig ist, scheuen wir den Gang zu Gericht nicht, um mit Engagement und Konsequenz die Interessen unserer Klienten zu vertreten, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
2.
Wir setzen auf Aufklärung, um Streit - so weit es geht - zu vermeiden. Unsere Informationen können und wollen Ihnen mit dem Ratgeber-Familienrecht einen ersten Überblick über die wichtigsten familienrechtlichen Themen verschaffen, wobei wir auf höchstrichterliche und aktuelle Rechtsprechung hinweisen (siehe dazu auch unseren BLOG) und systematisch verorten.
Die Darstellungen des Ratgeber-Familienrecht bieten nicht die Möglichkeit Ihren persönlichen „Fall“ zu lösen. Die individuelle anwaltliche Beratung ist hierfür nicht zu ersetzen. Dafür ist das Familienrecht viel zu komplex und die Rechtsprechung viel zu ausdifferenziert, um ohne Anwalt Ihren Einzelfall fachkompetent zu regeln. Der Gesetzgeber hat im Scheidungsverfahren und in vielen weiteren Verfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.
Folge:
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Die Lektüre unseres Ratgeber-Familienrecht soll Sie in die Lage versetzen, den Anwalt Ihres Vertrauens gezielter und direkter auf Fragen zu Ihrem individuellen Fall anzusprechen. Natürlich ist damit auch eine Empfehlung in eigener Sache ausgesprochen.
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Sie können besser einschätzen, welcher Anwalt geeignet erscheint, Ihr Problem bestens zu vertreten.
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Sie sparen dadurch Mühen und Kosten, womit schon viel gewonnen ist.
Immer aktuell und orientiert an Ihren Bedürfnissen:
Unser Ratgeber-Familienrecht wird permanent aktualisiert und ausgebaut. Aktuelle Urteile und aktuelle Entwicklungen im Familienrecht finden Sie bei uns im Blog-Aktuell. Aktuelles wird zusätzlich im Ratgeber-Familienrecht systematisch verortet und eingearbeitet. Beim Navigieren durch unseren Ratgeber-Familienrecht finden Sie also stets an der richtigen Stelle die Verknüpfung zum aktuellen Thema.
Sind Sie an der Veröffentlichung bestimmter Themen interessiert? Schreiben Sie uns unter info@familienrecht-allgaeu.de oder rufen Sie uns an: Kontakt.
Initiator:
Erstellt und fortgeschrieben wird der "Ratgeber-Familienrecht" von
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg A.E. Schröck,
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Mitbegründer der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schröck & Miller in Füssen.
