Scheidung light

Scheidung light
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Wollen Sie eine möglichst unkomplizierte Scheidung?
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Ein Scheidungsverfahren, das Sie von zuhause aus vorbereiten und organisieren?
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Eine Scheidung, ohne aufwendige Besuche beim Anwalt?
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Eine Scheidung, die ohne gerichtliche Auseinandersetzung auskommt?
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Eine Scheidung, die minimale Kosten verursacht?
DANN könnte Sie unser folgender SERVICE interessieren!
I. Was ist SCHEIDUNG "light"?
Unter SCHEIDUNG "light" verstehen wir die Kombination aus
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Scheidung ohne Streit und hohen Kosten
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Scheidung mit minimalen Aufwand
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Lösung von Konflikten ohne Gericht
II. Wie funktioniert SCHEIDUNG light?
1. Die Form des Scheidungsverfahrens folgt dem Verfahren einer sog. Online-Scheidung:
Alle Vorteile, die mit einer Scheidung online verbunden sind, bestehen auch hier.
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minimale Kosten
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minimaler Aufwand
Die Voraussetzungen für ein Scheidung-online-Verfahren sollten gegeben sein. Näheres dazu unter:
2. Konfliktlösung über Mediation:
Voraussetzung für eine Scheidung online ist grundsätzlich, dass kein Streit über Unterhalt, Vermögensfragen etc. besteht. Andernfalls können die üblichen Versprechungen einer Scheidung online (= kostengünstige Scheidung) nicht gehalten werden.
Bei Streit über Unterhalt, Kinder und Vermögen wird grundsätzlich das Familiengericht angerufen, um eine Lösung herbeizuführen. Jede einzelne gerichtliche Auseinandersetzung über diese sog. Folgesachen wird zumindest mit einem eigenen Gegenstandswert bewertet und treibt die Gesamtkosten einer Scheidung (Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren) teilweise in Schwindel erregende Höhen.
Befinden sich die Ehegatten noch annähernd in einem Stadium,
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in dem Kommunikationsbereitschaft besteht,
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Hass- und Rachegefühle nicht den Weg für eine Streitschlichtung abblenden,
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in dem es nicht darum geht - "koste es, was es wolle" - den "Gegner" fertig zu machen,
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bieten wir die Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung über
Einigen sich die Eheleute im Rahmen einer Mediation im Ergebnis auf ein selbst gefundenes Konflikt-Lösungs-Konzept, so bedarf es keines Famililengerichts zur Streitentscheidung. Die gefundene Lösung wird allenfalls dem Familiengericht mit Scheidungsantrag mitgeteilt, um das von den Eheleuten selbst gefundene Ergebnis bei Bedarf zu genehmigen. Die löst keine weiteren Gerichtskosten aus.
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Der Weg über die Mediation ist regelmäßig mit wesentlich weniger Kosten verbunden, als der gerichtliche Lösungsweg.o
3. Noch Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Service haben und SCHEIDUNG "light", beantworten wir diese gerne.Es geht um Ihre Zukunft. Überlegen Sie selbst, ob unser Service Ihnen hierbei helfen kann.
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Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Kontakt".
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Haben Sie kurze Fragen zum Familienrecht? Rufen Sie an unter:
08362/925920
Sie erreichen unmittelbar Rechtsanwalt Dr. Schröck oder Sie hinterlassen auf dem Anrufbeantworter Ihre Rufnummer. Sie werden so bald wie möglich zurückgerufen. Kurze Fragen am Telefon beantworten wir kostenlos.

Dr. jur. Jörg Schröck