Scheidung online, was ist das?

Scheidung, bitte schnell!!
Scheidung, bitte schnell!!

  

Was verbirgt sich hinter dem Slogan "Scheidung online"?


Einfach gesagt ist dies ein Weg zur Scheidung, auf dem mit Hilfe des Internets das Scheidungsverfahrens vorbereitet wird. Das bedeutet konkret: über das Internet erfolgt

  •  
    • die Mandatserteilung
    • die Aktenanlage
    • die Kommunikation und Erfassung der erforderlichen Daten und Unterlagen 

 

Wann bietet sich eine Scheidung online an?

Zwei Bedingungen sollten erfüllt sein: 

  •  
    • Geplant ist von den Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung. Dies bedeutet , die Ehegatten führen keinen Streit über  Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht etc.). Diese Themen sind geklärt.
    • Es drängen sich keine Versorgungsprobleme durch die Trennung auf, weil es sich um eine kinderlose Dopellverdiener-Ehe handelt. Jeder kann finanziell eigenständig auch in Zukunft seinen Lebensunterhalt bestreiten. 

 

Welche Vorteile bietet mir die Scheidung online?

 

1. Scheidung online ist das Betreiben der Scheidung am PC von zuhause:

Siehe dazu untern "Fahrplan". Dieser Vorteil  rückt abgesehen davon, dass Sie in Ruhe von Ihrem PC aus das Scheidungsverfahren einleiten können, in den Vordergrund für Eheleute, die sich im Ausland aufhalten und von hier aus in Deutschland das Scheidungsvervahren betreiben.

2. Die Scheidungskosten:

Hier werden von Kollegen oftmals falsche Versprechungen im Internet verbreitet. Da wir von Anfang an seriös mit unseren Mandanten umgehen wollen, ist dazu Folgendes zu sagen:


Online-Scheidung kann billiger sein 

 

und zwar auf folgenden Gründen:

a) Herabsetzung des Verfahrenswertes

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens ergeben sich aus dem Gesetz. Nähere Informationen unter "Scheidungskosten". § 43 Abs. 1 FamFGKG  bestimmt, dass der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Ermessen des Familiengerichts zu bestimmen ist. Dies hat nun zur Folge, dass in der Bundesrepublik die Familiengerichte bei der Bestimmung des Verfahrenswertes nicht einheitlich vorgehen. Je nach dem welches Familiengericht für Sie zuständig ist, macht Abschläge beim Verfahrenswert, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe existieren, macht Zuschläge, wenn Vermögen vorhanden ist. Dabei wenden manche Familliengerichte beim Vermögen einen Freibetrag an, andere wiederum nicht.

Dass Familiengerichte einen Abschlag vom Verfahrenswert vornehmen, weil die Scheidung online vorbereitet wurde oder deshalb besonders einfach gelagert sei, ist nicht der Fall. Man kann aber das Familiengericht anregen den Streitwert um 25 % herabzusetzen, wenn sich um eine unkomplizierte und einvernehmliche Scheidung handelt.   



b) Mit Honorarvereinbarung "preiswerter " anbieten geht nicht

 Der Rechtsanwalt darf die Scheidung nicht abweichend von den gesetzlichen Vergütungsvorschriften (RVG) über eine Honorarvereinbarung preiswerter anbieten. Scheidung ist eine gerichtliche Angelegenheit. Nur in außergerichtlichen Angelegenheiten erlaubt das Gesetz eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren (§ 4 Abs.1 RVG).

c) Aber auch bei Scheidung online kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (Mehr Informationen zum Thema Verfahrenskostenhilfe).

 

Was ist gleich dem Verfahren einer traditionellen einvernehmlichen Scheidung?

 

1. Mindesten ein Anwalt:

Sie können selbst keinen wirksamen Scheidungantrag beim Familiengericht einreichen (§ 114 Abs.1 FamFG). Ein solchen Antrag muss ein Rechtsanwalt für Sie stellen. Möglich ist, dass nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren beauftragt wird. Der Antragsgegner muss nicht anwaltlich vertreten sein.

2. Scheidungstermin - Anhörung - Zustimmung:

Um den einmaligen Gang zum Familiengericht kommen Sie nicht herum. Beide Eheleute müssen zum Scheidungstermin  persönlich erscheinen. Der Familienrichter muss beide Parteien zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich anhören (§ 128 Abs.1 S.1 FamFG). Die Partei, die den Scheidungsantrag eingereicht hat, ist im Termin mit ihrem Anwalt vertreten. Die andere Partei (Antragsgegner) benötigt keine anwaltliche Vertretung. Sie muss der Scheidung lediglich  zustimmen (§ 114 Abs.4 Ziff. 3 FamFG).

In der Regel dauert der Scheidungstermin aber nicht länger als 15 Minuten.

 

Scheidung online - der Fahrplan


1.

Senden Sie uns eine E-Mail an info@familienrecht-allgaeu.de mit Ihrem Namen Vornamen und ladungsfähiger Anschrift und teilen kurz mit, dass Sie an einer Online-Scheidung interssiert sind.

2.

Sie erhalten von uns ein Formular inklusive Vollmacht zur Erfassung aller für die Scheidung erforderlichen Infos und Unterlagen. Das Formular und die Vollmacht füllen Sie zuhause aus und senden die unterlagen per E-Mail oder Post an uns zurück. Danach fertigen wir für Sie den Scheidungsantrag.

3.

Ihre Unterlagen werden bei uns in einer elektronischen Akte (E-Akte) erfasst. Alle Unterlagen inkl.  Kosrrespondenz mit der Gegenseite wird vollständig in Ihrer E-Akte erfasst und Ihnen jederzeit online zu Kenntnis gebracht.

4.

Wir ermitteln die Scheidungskosten, teilen diese Ihnen mit Darstellung der Berechnungsgrundlagen mit und Sie erhalten unseren Scheidungsantrag zur Prüfung. Nach Ausgleich der Kostenrechnung, Freigabe und Überprüfung der Angaben im Scheidungsantrag versenden wir diesen an das für Sie zuständige Familiengericht.

5.

Da in der Regel der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, erhalten Sie anschließend Formulare zur Angabe Ihrer Versorgungsträger und anschließend Mitteilung über die auszugleichenden Anwartschaften der Ehegatten.

6.

Danach bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin.

"Scheidung online ist die Scheidung von zuhause"

Nur zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen.

7.

Im Scheidungstermin werden vom Familiengericht nach Anhörung der Ehegatten die Scheidungsvoraussetzungen überprüft. Der Versorgungsausgleich kurz besprochen. Anschließend erfolgt Beschluss, dass die Ehe geschieden wird.

8.

Ein Monat nach dem Scheidungs-Endbeschluss sind Sie rechtskräftig geschieden. Sie erhalten dazu einen entsprechenden Rechtskraftvermerk. Der Endbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist dann der amtliche Nachweis, dass Sie geschieden sind.

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