Trennung und Scheidung vorbereiten

Vorbereitungen zur Scheidung
Systematischer Standort:
Sie befinden sich im "Leitfaden bis zur Scheidung".
I. Die Organisation der Trennung
Was Trennung bedeutet erfahren sie hier

Zum Thema TRENNUNGSPHASE
1. Einigung herbeifüren
Folgende praktische Probleme der Trennung sollten die Eheleute versuchen selbst bewältigen:
eheliche Wohnung: zu entscheidend ist , ob man in der bisherigen ehelichen Wohnung getrennt leben kann und will zu entscheiden ist, wer in der bisherigen Ehewohnung bleibt und wer sich eine neue Wohnung sucht. (Näheres beim Thema "ÜBERLASSUNG der EHEWOHNUNG".
Hausrat: da eine zweite Wohnung auszustatten ist, muss festgelegt werden, welcher Hausrat der ausziehende Ehegatte mitnehmen kann.
Umgang: es ist festzulegen, bei wem die Kinder bleiben und in welcher Form und mit welchen Zeitabständen Kontakt mit dem jeweils anderen Elternteil aufrecht erhalten wird.
elterliche Sorge: Das Bedürfnis zu Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist seit dem Kindschaftsreformgesetzt in § 1671 BGB entschärft worden. Besagte Norm sieht die gemeinsame elterliche Sorge auch bei der Trennung und nach der Scheidung als Normalfall an. Weiter bestimmt die Vorschrift des § 1687 Abs. 1, Satz 2 BGB, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Befugnis zu alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat. Wichtiger als Festlegungen zum Sorgerecht sind die Bestimmungen zum Umgangsrecht mit dem Kind.

Zum Thema KINDER
2. Unterlagen für die Unterhaltsberechnung
Welche Unterlagen Ihr Anwalt für die Berechnung benötigt, haben wir hier in Form einer Checkliste zusammengestellt:

II. Der Gang zum Scheidungsanwalt
Wenn Sie entschlossen sind die Trennung durchzuführen, dann sollten Sie für das erste Gespräch bei Ihrem Rechtsanwalt folgende Unterlagen sinnvoller Weise mitnehmen:
- Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate (sowohl die eigenen wie auch die des Ehegatten)
- bei selbstständigen Steuerbescheide, Steuererklärungen, Einnahme- Überschussrechnungen und Bilanzen der letzten drei Jahre, ggf. fünf Jahre
Die erste Besprechung ist nicht kostenlos. Deshalb sollte bereits im Rahmen der Erstberatung die Kostenfrage geklärt werden. Wenn sich die Tätigkeit auf ein ersten Beratungsgespräch beschränkt, so werden bis zu 190,00 € netto verlangt. Die Erstberatung wird üblicherweise nicht mehr als eine Stunde dauern. Im Rahmen dieses ersten Gespräches sollten folgende Punkte angesprochen werden:
- eheliche Wohnung, Nutzung
- Fahrzeug und Nutzung
- vorläufige Hausratsteilung
- gemeinsame elterliche Sorge/alleiniges Sorgerecht
- Ehevertrag, Prüfung
- Güterrechtsregelung
- Versicherungen aller Art (Kündigung?)
- Bezugsrecht der Kapitallebensversicherung im Todesfall
- Kredite
- Krankenversicherung
- Erbvertrag
- Steuerfragen
- Bankkonten (Trennung der Konten oder Einrichtung eines eigenen Kontos?)
- Kindesunterhalt, Kindergeldzahlung
- Trennungsunterhalt
- Alterversorgungen wie bestehende Lebensversicherung u. a.
- Sozialhilfe
- staatliche Unterstützungsmöglichkeiten (Wohngeld, Erziehungsgeld, Hilfe in besonderen Lebenslagen u. a.)
Idealerweise sind Sie nach dem ersten Beratungsgespräch so weit aufgeklärt und Ihr Ehepartner so weit kooperativ, dass für die nächsten Wochen ein Gang zum Anwalt nicht erforderlich wird. Sollte jedoch kein Unterhalt oder zuwenig Unterhalt bezahlt werden, so wird sich ein weiterer Gang zum Anwalt kaum vermeiden lassen.
III. Finanzierung klären
Die Erstberatung des Rechtsanwalts wird eine sog. außergerichtliche Tätigkeit mit der Folge, dass weitere Anwaltskosten auf Sie zukommen. Mehr zum Thema Beratungskosten erfahren Sie hier




Dr. jur. Jörg Schröck