Sorgerecht

Sorgerecht
Sorgerecht

1. Was bedeutet Sorgerecht?

Was Sorgerecht für ein minderjähriges Kind bedeutet, bestimmt §1626 BGB.

 

2. Wie kommt es zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern?

a) Beiden Elternteilen, die mit einander verheiratet sind, steht das Sorgerecht und die Sorge-Pflicht per Gesetz gemeinsam zu (§ 1626a Ziff. 2 BGB). Daraus folgt, dass es in gegenseitigem Einvernehmen der Eltern zum Wohl des Kindes auszuüben ist (§  1627 BGB)

b) Bei nicht miteinander verheirateten Eltern gilt das nicht ohne weiteres. Hier müssen entsprechende Sorgeerklärungen vorliegen damit es zu einem gemeinsamen Sorgerecht kommt  (§ 1626a  Ziff. 1 BGB) oder die Eltern heiraten (§ 1626a Ziff.2).

Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden (§ 1626d Abs. 1 BGB). Dafür ist der Notar oder die Urkundsperson eines Jugendamtes (§ 87e SGB-VIII) zuständig. Die Erklärung können entweder beide Elternteile gemeinsam durch  oder jeder einzeln abgegeben und zwar auch bei unterschiedlichen Notaren oder Jugendämtern. Wirksam wird Sorgeerklärung jedenfalls erst dann, wenn beide Eltern die Erklärung abgegeben haben.

Beim Jugendamt ist die Beurkundung gebührenfrei (§ 64 SGB-X), beim Notar dagegen nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung des § 1626a BGB  für verfassungswidrig erklärt. Die automatische alleinige Sorgerecht der Mutter mit absolutem Vetorecht gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater ist eine  unverhältnismäßige Beschneidung des Elternrechts des Vater. Eine Neuregelung hat der Gesetzgeber bisher nicht geschaffen. Väter können nun aber einen Antrag bei Gericht auf Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts stellen (näheres dazu unter  Sorgerecht für Vater).

 


3. Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung?

Eine Trennung oder Scheidung ehemals verheirateter Eltern ändert per se nichts am gemeinsamen Sorgerecht für das ehelich geborene Kind und lässt dieses unangetatstet. Es sei denn, es wird aus Anlass der Scheidung eine Neuregelung des Sorgerechts beim Familiengericht beantragt. Dies kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung im Scheidungsprozess erfolgen (§ 137 Abs.3 FamFG).

 

4. Habe ich Anspruch auf das alleinige Sorgerecht bei Trennung und Scheidung?

Eine dauernde Trennung und Scheidung sind Anlass, um einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts beim Familiengericht zu stellen (§ 1671 BGB). Das Familiengericht hat diesem Antrag stattzugeben, wenn

a) der andere Elternteil zustimmt. Kinder, die bereits 14 Jahre alt sind, können dem jedoch widersprechen (§ 1671 Abs.2 Ziff. 1 BGB).

b) stimmt der andere Elternteil nicht zu, so muss die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Wohl des Kindes am besten entsprechen. Das Wohl der Eltern ist nicht maßgeblich (§ 1671 Abs.2 Ziff.2 BGB).

Als gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls führt der BGH folgende Kriterien auf (BGH v. 26.10.2011 - XII ZB 247/11).

  • die Erziehungseignung der Eltern
  • die Bindungen des Kindes
  • die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität
  • die Beachtung des Kindeswillens

 

5. Wann soll man ein Sorgerechtsverfahren anstreben?

Neben den emotionalen Verletzungen, die regelmäßig mit einer Trennung einhergehen (Mütter verlieren den Partner, Väter meist die ganze Familie), werden Sorgerechtsstreitigkeiten meist erbittert ausgefochten. Dabei sollte man nicht übersehen, dass die praktische Bedeutung dieses Rosenkriegs in vielen Fällen eher gering ist. Der Streit um das Sorgerecht fördert die Eltern-Kind-Beziehung nicht. Ganz abgesehn von den rechtlichen Hürden, die zu überinden sind (für unverheiratete Väter siehe dazu "Sorgerecht für Vater")

Wichtig ist der persönliche Umgang mit dem Kind und die Verteidigung des Umgangsrechts (§ 1626 Abs.3 und § 1684 BGB). Beim Umgang mit dem Kind können die Eltern maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nehmen, faktisch miterziehen, das Kind in seiner Entwicklung zu einem sozial verantwortungsbewussten und in seiner Persönllichkeit starken Menschen erziehen. Dagegen birgt der Rosenkrieg ums Kind die Gefahr in sich, dass die Kinder in schädliche Spannungssituationen geraten, die die Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen. Die meisten Kinder lieben beide Eltern und haben unausgesprochene Schuldgefühle, wenn sich die Eltern um sie streiten. Beim Rsoenkrieg wird oft das Recht des Kindes auf Liebe zu beiden Elternteile vergessen oder bewusst ignoriert.

Oft ist es die bessere Taktik auf den Streit um das alleinige Sorgerecht zu verzichten, aber dafür eine kindgerechte Umgangsregelung anzustreben. Natürlich gibt es Fälle, in denen es das Beste für das Kind ist, dass alleine Sorgerecht unbedingt anzustreben. Hierfür sollte jedenfalls ein erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um Ihnen die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens darzulegen. 

 

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