Unterhalt und private Altersvorsorge

Jeder Unterhaltsanspruch steht in irgendeiner Form in Abhängigkeit zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Je höher dessen Einkommen, desto höher ist regelmäßig der Unterhaltsanspruch. (Siehe auch Checkliste-Unterhalt)

1. In welcher Höhe wird mein Einkommen  bei der Ermittlung des Unterhalts berücksichtigt?

Wenn der Bedarf an Unterhalt für den Berechtigten (Kind, Ehefrau, Ex-Frau) bestimmt werden soll, ist dabei die Höhe des Einkommens des Unterhalstverpflichteten mit maßgebend.

Wie die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens ermittelt wird, richtet sich in Süddeutschland (Bayern, Baden Württemberg) nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate für Süddeutschland (LSüd).

2. Wieviel private Altersvorsorge kann ich aufbauen, wenn ich Unterhalt bezahlen muss?

  • Nach Ziff. 10.1 LSüd) sind vom Brutto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis zu 24 % als Altersvorsorge-Beiträge abzugsfähig.
  • bei der Ermittlung des unterhalsrelevanten Einkommen für den Elternunterhalt gilt 25 % vom Brutto-Einkommen als angemessene und damit abzugsfähige Altersvorsorge.
  • Für weitere Details verweisen wir auf

a) Blog-Eintrag: "Unterhalt mit privater Altersvorsorge senken"

b) Blog-Eintrag: "Immobilie als Altersvorsorge"

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