Eigenheim - Wohnvorteil

Eigenheim - Wohnvorteil
Eigenheim - Wohnvorteil
 

WOHNVORTEIL

ist ein spezieller Begriff aus dem Unterhaltsrecht. Wohnt der Unterhalts-verpflichtete oder Unterhaltsberechtigte im EIGENHEIM und hat daher keine Miete zu bezahlen, kommt stets die Frage nach dem Wohnvorteil auf. 
 
 
 
 
1. Was bedeutet Wohnvorteil?
 

a) Die Vorstellung des Unterhaltsrechts:

Das Unterhaltsrecht  basiert auf der Grundvorstellung, dass der Unterhaltsberechtigte, als auch der Unterhaltsverpflichtete jeweils zur Miete wohnen. Damit sind  nach der Standardvorstellung Mietzahlungen ein Bestandteil der üblichen Lebenshaltungskosten. Dies erkennt man daran, dass die Düsseldorfer Tabelle bei den genannten Selbstbehalt-Sätzen immer die darin enthaltenen Aufwendungen für Warmmiete gesondert erwähnt. 
 
 
b) Wohnvorteil ist fiktives Einkommen:
 

Aus der Sicht des Unterhaltsrechts ist mietfreies Wohnen ein finanzieller Vorteil. Je nach dem, ob der Unterhaltspflichtige oder der Unterhalstberechtigte mietfrei wohnt: der Wohnvorteil wird bei dem jeweiligen Betroffenen als fiktive Einkunft  beim unterhaltsrelevanten Einkommen berücksichtigt.

 

c) Berechnung des Wohnvorteils bzw. Wohnwert

 

Wie der Wohnvorteil ermittelt wird, erfahren Sie hier:

 

2. Sonstige Rechtsfragen zum Eigenheim bei Trennung und Scheidung:

 
Antworten dazu finden Sie unter
"Immobilien und Scheidung"
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