Wohnvorteil
Wohnvorteil Eigenheim
Systematischer Standort:
WOHNVORTEIL gehört systematisch zu den sog. FIKTIVEN EINKÜNFTEN.
WOHNVORTEIL ist ein Phänomen des Unterhaltsrechts. Er wird dem zugeschrieben, der mietfrei wohnt. Dieser Vorteil wird beim unterhaltsrelevanten Einkommen sowohl des Unterhaltsverpflichteten als auch des Unterhaltsberechtigten als fiktive Einkunft berücksichtigt.
I. Grundlagen
Was Wohnvorteil ist und welche Bedeutung dieser für das Unterhaltsrecht hat, erfahren Sie hier
II. Die Ermittlung des Wohnvorteils
Wie bei der Ermittlung des Wohnvorteils vorzugehen ist, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 27.05.2009, Az. XII ZR 78/08, Rn 22ff. dargestellt.
Es werden nach BGH die Antworten auf folgende Fragestellungen verglichen
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Was kostet mich mein mietfreis Wohnen im Eigenheim?
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Was würde mir das Wohnen in dem Haus/Wohnen kosten, wenn ich es gemietet hätte? (ortsüblicher Mietwert). Der objektive Mietwert ist tatrichterlich festzusetzen. Er kann in der Regel nach § 287 ZPO geschätzt werden, sodass die mit erheblichen Kosten und Zeitverlust verbundene Einschaltung eines Sachverständigen in den meisten Fällen entbehrlich erscheint. Allerdings sind die wertbildenden Faktoren der streitgegenständlichen Ehewohnung vorzutragen (OLG München Beschluss v. 17.4.2007 - 2 UF 1607/06, FamRZ 2007, 1655).
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Diejenigen Kosten, die in beiden Varianten anfallen, führen zu keinem Wohnvorteil und sind deshalb in die Vergleichsbetrachtung nicht mit einzubeziehen. Der BGH stellt hierzu klar, dass dies insbesondere solche Kosten sind, die üblicherweise in einem Mietverhältnis auf den Mieter umgelegt werden können.
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Hauskosten, mit denen ein Mieter üblicher Weise nicht belastet werden kann (= nicht umlagefähige Kosten), aber den Eigentümer des Eigenheims belasten (z.B. Grundsteuer, Hausverwalterkosten, Gebäudeversicherungsbeiträge), führen zu Korrekturen: vom objektiven Mietwert sind diese Kosten abzuziehen, um zum richtig ermittelten Wohnvorteil zu gelangen.
III. Berechnung des Wohnvorteils
Näheres dazu hier mit Berechnungsbeispielen
V. Fragen
Soweit Sie weitere Fragen haben, ob und wie in Ihrem Fall der Wohnvorteil auf Ihre Unterhaltsberechnung Einfluss nimmt, sprechen Sie Ihren Anwalt direkt darauf an.
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Dr. jur. Jörg Schröck