Ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage
kein Unterhaltsanspruch


  • Gesetzliche Anspruchsgrundlage
    Erste Prüfungsebene

    Wem das Unterhaltsrecht nicht vertraut ist, findet sich im System und der Ordnung der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen nicht gleich zurecht. Einen Überblick über die wichtigsten Anspruchsgrundlagen finden Sie
    > hier

Familienrecht-Ratgeber

Grundschema
zur Unterhaltsermittlung


Suche
nach der richtigen Anspruchsgrundlage

Die Anspruchsgrundlagen sind im 4. Buch des BGB (= Familienrecht: §§ 1297 bis 1921 BGB) verstreut zu finden. Es existiert kein Katalog von nacheinander aufgelisteten Anspruchsgrundlagen. Das 4. Buch des BGB folgt einer anderen Systematik. Es ist untergliedert in die Abschnitte Bürgerliche Ehe (1. Abschnitt) Verwandtschaft (2. Abschnitt) und Vormundschaft - Betreuung - Pflegschaft (3. Abschnitt). Wir haben uns die Mühe gemacht, das Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlage (BGB-Norm) mit einer grafischen > Übersicht zu erleichtern. Wurde die für Ihren Fall richtige Anspruchsgrundlage gefunden, müssen die darin formulierten Anspruchsvoraussetzungen zutreffen. Ist dies der Fall, kommen Sie zur zweiten Prüfungsebene: die > Bedarfsermittlung.


Anspruchsgrundlagen
im Überblick

Art der Beziehung

Anspruchsgrund

BGB - Norm

Verwandtschaft Kind - Eltern - Beziehung KINDESUNTERHALT § 1601
Eltern - Kind - Beziehung ELTERNUNTERHALT

Ehe

Unterhalt wegen ehelicher Solidarität Ehe intakt FAMILIENUNTERHALT § 1360
Ehe in der Krise TRENNUNGSUNTERHALT § 1361
NACHEHELICHER UNTERHALT wegen nachehelicher Solidarität oder Ausgleich ehebedingter Nachteile BETREUUNGSUNTERHALT § 1570
UNTERHALT wegen ALTER § 1571
UNTERHALT wegen KRANKHEIT § 1572
UNTERHALT wegen ERWERBSLOSIGKEIT § 1573 Abs.1
AUFSTOCKUNGSUNTERHALT § 1573 Abs.2
AUSBILDUNGSUNTERHALT § 1575
BILLIGKEITS-UNTERHALT § 1576

Elternschaft

ohne

Trauschein

GEBURT eines KINDES § 1615 l Abs.1
BETREUUNGSUNTERHALT für die Mutter § 1615 l Abs.2
BETREUUNGSUNTERHALT für den Vater § 1615 l Abs.4