Standort: Startseite > Kanzleiprofil > Infothek > Leitfaden zum Unterhalt > Leitfaden zur Auskunft > Auskunftverlangen > Auskunftspflichten > Unterhaltsverfahren
- Wie gelangt man an die Informationen zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs?
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Autor: Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht
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Leitfaden zur Auskunft
- Auskunftsverlangen - Sicherung des Unterhaltsanspruchs
- Auskunftspflicht zum Einkommen
- Auskunftspflicht zum Vermögen?
- Druck zur Auskunft
- Auskunftspflichtverletzung
- Vollstreckung titulierter Auskunftsbeschlüsse
- Rechtsmittel gegen Auskunftsbeschlüsse
Links & Literatur
- Außergerichtlich löst ein > Auskunftsverlangen die Auskunftspflicht aus
- Im Unterhaltsverfahren tritt eine > verfahrensrechtliche Auskunftspflicht hinzu. Es kommt es zur Verschärfung bis hin zur > ungefragten Auskunftsverpflichtung
- Wenn der Unterhaltsberechtigte seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, kann das zum Recht des Unterhaltsspflichtigen auf > Zurückbehalt der Unterhaltsleistungen führen; z.B. OLG Karlsruhe zum Volljährigenunterhalt
> Mehr - Zur Rechtsgrundlage, Inhalt und den Grenzen der Auskunftspflicht
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Wird die Auskunftspflicht nicht erfüllt, stellt sich die Frage welche Möglichkeiten jetzt zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs und zur Erlangung der erforderlichen Auskünfte bestehen.
- Jetzt ist an ein Unterhaltsverfahren in Form eines > Stufenantrags oder an ein einen unmittelbaren > Leistungsantrag ohne außergerichtliche Auskunft zu denken.
- Über die Möglichkeit > gerichtlicher Anordnungen zur Auskunftserteilung erhöht sich Im Unterhaltsverfahren nochmals der Druck zur Auskunft.
- Werden im laufenden gerichtlichen Verfahren falsche Aukünfte erteilt, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen die > prozessuale Wahrheitspflicht.
- Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft, kann dazu vom Auskunftsschuldner eine > eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
- Bei Unterhaltsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe kann ein Akteneinsichtsantrag zur Einsicht in das > VKH-Beiheft eine besondere Auskunftsquelle eröffnen. Dort befinden sich die Formblätter mit den Erklärungen der Gegenseite zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. An dieses VHK-Beiheft gelangen Sie nicht ohne entsprechenden Antrag.
- Besondere Befugnisse hat das > Jugendamt, um an Auskünfte zur Ermittlung des Kindesunterhalts zu gelangen.
ORDNUNGSEMÄßE AUSKUNFT
Form und Inhalt
Mit Übersendung von Belegen wird keine ordnungsgemäße Auskunft erteilt. Welche Anforderungen die Rechtsprechung an eine ordnungemäße Auskunft stellt, erfahren Sie hier
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Wer zur Auskunft > verpflichtet ist, aber nicht > ordnungsgemäß Auskunft erteilt, muss mit negativen Konsequenzen (Rechtsfolgen) rechnen. Das gilt vorallem dann, wenn in einem Unterhaltsverfahren falsche oder unvollständige Angaben zu den unterhaltsrelevanten wirtschaftlichen Verhältnissen erfolgen.
AUSKUNFTSPFLICHTVERLETZUNGdes UnterhaltsschuldnersAUSKUNFTSPFLICHTVERELTZUNG
des Unterhaltsgläubigers
zur Auskunft
- Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der > Zugewinngemeinschaft, schulden sie sich im Fall der Scheidung Auskunft zum Vermögen. Es sind Vermögensbilanzen zu drei Stichtagen aufzustellen und zwar in Form eines geordneten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 BGB.
> Mehr - Das Vermögen kann aber auch > unterhaltsrelevant sein. Ist das der Fall, dann ersteckt sich unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht auch auf das Vermögen.
> Mehr - Keine Auskunftspflicht zum > Vermögen besteht (= nicht "erforderlich" i.S.d. § 1605 BGB), wenn
- der Vermögensstamm zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs irrelevant ist.
- Ausnahme:
- > Unterhaltsrelevantes Vermögen existiert ausnahmsweise dann, wenn zur Erfüllung von Unterhaltspflichten in den Vermögensstamm eingegriffen werden muss oder darf
> Mehr - Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf Auskunft zum Vermögensstamm, es sei denn, der Anspruchsteller trägt substantiiert vor, dass es unterhaltsrelevant sei (> Darlegungslasten).
- Ist das vorhandenen Kapital ungünstig angelegt, kann ein Auskunftsanspruch in Hinblick auf mögliche Zurechnung > fiktiver Zinseinkünfte wegen Verstoss gegen den > Grundsatz der Einkommensoptimierung begründet werden.
- Dagegen besteht kein Auskunftsanspruch in Bezug auf Verwendung des Vermögens (OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 756).
- > Unterhaltsrelevantes Vermögen existiert ausnahmsweise dann, wenn zur Erfüllung von Unterhaltspflichten in den Vermögensstamm eingegriffen werden muss oder darf
(Zitat): "Erklärt sich der Unterhaltsverpflichtete für grundsätzlich > leistungsfähig zur Zahlung eines Unterhalts im Rahmen seiner Einkommensverhältnisse, hat er Auskunft zu erteilen über sein Einkommen, nicht aber über sein > Vermögen. Die Verwertung des Vermögensstammes ist aus seinen Angaben zum Einkommen ersichtlich. Lediglich wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Unterhaltsschuldner in eklatant unwirtschaftlicher Weise sein Vermögen zur Erzielung von Einkommen nicht einsetzt, kann an eine weitergehende Auskunft zum Vermögen gedacht werden. Erklärt sich der Unterhaltspflichtige für insgesamt leistungsunfähig, hat er dies durch Auskunft zu Einkommen und Vermögen zu > belegen."
Links & Literatur
Links
Literatur
- Winfried Born, Immer Ärger mit der Auskunft - ein unvermeidbares Problem?, in: FF 2016, 180 ff.
- Winfried Born, Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht, in NZFam 2016, 349
- Thomas Herr, Anwaltstaktik beim Auskunftsanspruch, in Familienrecht kompakt 11 | 2005
In eigener Sache
- Zeitsperre für neue Auskunft & Einkommensveränderungen, unser Az.: 328/13 (Mandanteninformation: D3/37-14)