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Wer bezahlt die Ausbildung der Kinder?
Kinder haben > Anspruch auf Ausbildung und Deckung der Kosten einer angemessenen Vorbildung zum Beruf durch ihre Eltern (> § 1610 Abs.2 BGB). Dieser Grundsatz gilt, soweit nicht vorrangig- das Kind selbst (mit eigenem > Einkommen oder > Vermögen) oder
- der Staat (> BAföG; > Sozialleistungen) die Ausbildungskosten zu finanzieren hat.
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Autor: Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht
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FAQ zur Ausbildungsfianzierung
- Welcher Elternteil bezahlt die Ausbildung
- Kann statt oder neben der Ausbildung vom Kind eine Erwerbstätigkeit erwartet werden?
- In welchem Umfang muss das Kind vorrangig eigenes Einkommen auf seinen Unterhalt anrechnen lassen?
- Muss das Kind vorrangig eigenes Vermögen zur Ausbildungsfinanzierung einsetzen?
- Muss das Kind vorrangig BAföG in Anspruch nehmen?
- Gibt es vorrangige staatliche Ausbildungsförderungen?