Mindestunterhalt
MINDESTUNTERHALT
für Kinder ...
Nach dem jüngst veröffentlichten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht) vom 19.10.2018 ergibt sich bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2019 eine Unterdeckung des Kinderfreibetrages gegenüber dem jeweils steuerlich freizustellenden Betrag. So beträgt ab dem 1. Januar 2019 der monatliche Mindestunterhalt
- für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 € statt bisher 348 €,
- für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 €statt bisher 399 € und
- für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 € statt bisher 467 €.
Erhöhung des Kindergeldes ab Juli 20129
KINDERGELD
zur Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf ...
Mit dem am 8.11.2018 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Familienentlastungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.11.2018 zugestimmt hat, steht nun fest, dass das Kindergeld zum 1.7.2019 um 10 EUR pro Kind und Monat erhöht werden wird. Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag 2019 um jeweils 192 EUR. Das bedeutet, dass bereits zum 1.7.2019 eine neue Zahlbetragstabelle Geltung haben wird.
Keine Änderungen der Selbstbehaltsätze
SELBSTBEHALT
Was dem Unterhaltsschuldner bleiben muss ...
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2019 gegenüber der -> Tabelle 2018 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende -> Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde.
Ohne Auffoderung zur Auskunft entsteht grundsätzlich kein Unterhaltsanspruch - See more at: https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/auskunft.html#sthash.R0aIdqCD.dpuf
Links & Literatur
Links
- Die Düsseldorfer Tabelle 2018
- Kindesunterhalt & Düsseldorfer Tabelle
- Inflation & Kindesunterhalt: § 1612a BGB
- Wegweiser zum Unterhaltsrecht
- Professionelle Unterhaltsberechnung
- Der Weg zum besten Anwalt
Literatur
- Gabirele Ey, Neue Düsseldorfer Tabelle, in: FF 2018, 469