Pressemitteilung vom 28. Jänner 2013
Österreichweiter Vollausbau der Familiengerichtshilfe ist bereits auf Hochtouren angelaufen
Wien – Die Justiz bereitet sich intensiv auf die Umsetzung des
am 1. Februar in Kraft tretenden Familienrechts NEU vor. Bei einer
Pressekonferenz präsentierte Justizministerin Beatrix Karl heute
gemeinsam mit Familienrichter-Vorsitzender Doris Täubel-Weinreich
und Familiengerichtshilfe-Leiterin Andrea Kneidinger die
praktischen Neuerungen und Maßnahmen zur Umsetzung.
Das Familienrecht NEU bringt einen bundesweiten Ausbau der
Familiengerichtshilfe und eine verpflichtende Elternberatung bei
einvernehmlichen Scheidungen. Beides soll dabei helfen, dass auch
in der Praxis und nicht nur in der Rhetorik das Kindeswohl im
Mittelpunkt steht. Bereits im Vorfeld konnte die Justizministerin
20 zusätzliche Familienrichterstellen trotz bundesweiter Sparzwänge
durchsetzen und damit eine wichtige Voraussetzung für die
erfolgreiche Realisierung des neuen Familienrechts erfüllen.
„Mit dem neuen Familienrecht ist ein Meilenstein für Österreichs
Familien gelungen. Das Familienrecht NEU hilft Vätern und Müttern
dort weiter, wo sie alleine keine gemeinsame Lösung mehr finden
können und stellt dabei ganz klar die Kinder in den Mittelpunkt“,
betonte Beatrix Karl bei der heutigen Pressekonferenz.
Die Justizministerin kündigte an, nach einem schrittweisen Ausbau
bis Sommer 2014 rund 200 Familiengerichtshelferinnen und
Besuchsmittler österreichweit einsetzen zu wollen. Der Ausbau hat
bereits begonnen, bereits im Sommer diesen Jahres sollen etwa 100
Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Speziell geschulte Psychologinnen
und Sozialpädagogen begleiten Familien vor und während eines
Verfahrens und tragen so zu rascheren und vermehrt einvernehmlichen
Lösungen vor Gericht bei.
„Die Unterstützung der Familiengerichtshilfe soll verhindern, dass
Kinder durch zu lange Verfahren zusätzlich traumatisiert werden.
Die Besuchsmittler leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass das
Kontaktrecht auch in der Praxis funktioniert“, so Karl über die
Vorteile dieser neuen Einrichtung.
„Ich bin zuversichtlich, dass die praktische Umsetzung des neuen
Familienrechts gut gelingen wird“, zeigte sich Karl angesichts der
bereits erfolgreich angelaufenen Vorbereitungen, einer
österreichweiten Informationstour der zuständigen Fachbeamten sowie
der guten Zusammenarbeit mit den Familienrichterinnen und
Familienrichtern überzeugt. Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Christian Wigand. M.A., M.A.I.S.
Pressesprecher der Bundesministerin
Tel.: +43 1 52152 2263
christian.wigand@bmj.gv.at
Thema KIND in ÖSTERREICH
Unterhaltspflicht deutscher Eltern, wenn das Kind in Österreich lebt.