Standort: Kanzlei für Familienrecht > Infothek > Arbeitshilfen > Auskunftsformular zum Einkommen
zum vollständigen Erfassen des unterhaltsrelevanten Einkommens & VermögensAchtung: Weg. Urheberschutz hier nicht vollständig. Die kostenpflichtige Lizenz ist direkt über unsere Kanzlei beziehbarSchreiben uns eine >>E-MAIL<<
Feedback von Kollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,
Nun arbeiten wir schon seit fast ein Jahr mit Ihrem Formular und können Ihnen mitteilen, dass wir dieses Formular sehr erfolgreich einsetzen können. Durch Ihr Formular erhalten wir eine wirklich gute Grundlage, um die weitere Vorgehensweise mit dem Mandanten zu erörtern und den Sachverhalt besser einschätzen zu können.
Bitte teilen Sie uns doch kurz mit, ob Sie auch ein entsprechendes Formular für den Zugewinnausgleich (Anfangsvermögen / Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und Endvermögen) erstellt haben. Es wäre sehr hilfreich, wenn wir ein solches Dokument unseren Mandanten ebenfalls zur Verfügung stellen könnten.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus
Essen, 23.10.2020
Christian Nohr
Rechtsanwalt
- Reales Gesamteinkommen
- Wohnvorteil
- Fiktive und überobligatorische Einkünfte
- Einkommensbereinigung
- Abzug von Krediten
I. Ermittlung der realen Gesamteinkommens
Unter dem > realen Gesamteinkommen versteht man die Summe aller Einkünfte, die der Einkommensbesteuerung unterliegen. Somit ist das steuerrelevante Einkommen der erste > Anknüpfungspunkt für das unterhaltsrelevante Einkommen. Vom steuerlichen Einkommen ausgehend gelangt man über diverse > Einkommenskorrekturen am Ende zum > unterhaltsrelevanten Einkommen. Das folgende Schema folgt dem Aufbau und Darstellung unseres speziellen > Formulars zur Erfassung der > Bemessungsgrundlagen in der Praxis. Wünschen Sie von uns eine professionelle Unterhaltsberechnung?
> Mehr
Reale Einkünfte jährlich | Reale EinkünfteName 1 | Reale EinkünfteName 2 | |
aus unselbständiger Tätigkeit | |||
12 Gehaltsnachweise | 1. Monat | ||
2. | |||
3. | |||
4. | |||
5. | |||
6. | |||
7. | |||
8. | |||
9. | |||
10. | |||
11. | |||
12. | |||
Brutto-Einkommen p.a. | |||
Weitere Einkünfte | |||
Einkünfte aus Vermietung | |||
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit | |||
Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligung | |||
Kapitaleinkünfte | |||
Einkünfte aus Nebentätigkeit | |||
Sonstige Einkünfte | |||
Summe der weiteren Einkünfte | |||
Sachleistungen - Geldwerte Vorteile | |||
Private Nutzung eines Firmenwagens | |||
Sonstige Sachleistungen und geldwerte Vorteile | |||
Geldwerte Vorteile insgesamt p.a. | |||
Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion | |||
•Krankengeld •Arbeitslosengeld •Kurzarbeitergeld •Schlechtwettergeld •Konkursausfallgeld •Mutterschaftsgeld •Altersrente •Berufsunfähigkeitsrente •Elterngeld •Wohngeld | |||
Sozialleistungen insgesamt p.a. | |||
Besondere Einnahmen | |||
ABFINDUNGEN | |||
Trinkgelder | |||
Gratifikationen | |||
Steuererstattungen | |||
Sonstiges | |||
Besondere Einnahmen insgesamt p.a. | |||
Vermögenswirksame Leistungen | |||
VWL jährlich | |||
Reale Einkünfte insgesamt |
II. Anlage: Wohnvorteil
WOHNVORTEIL
Fiktives Einkommen wegen mietfreiem Wohnen
In der Praxis wird von etlichen Familiengerichten die -> Höhe des Wohnvorteils geschätzt und kein kostenintensives und zeitaufwendiges Sachverständigengutachten eingeholt. Das -> Formular zum Wohnvorteil zeigt, welche wertbildenden Faktoren der Immobilie als Schätzungsgrundlage herangezogen werden.
III. Anlage: Fiktive und überobligatorische Einkünfte
EINKOMMENSKORREKTUREN
Fiktives & überobligatorisches Einkommen
Wer mehr Einkommen erwirtschaftet, als ihm obliegt, muss sich nicht das gesamte Einkommen zurechnen lassen (-> überobligatorische Einkünfte). Wer weniger Einkommen erwirtschaftet, als ihm obliegt, muss sich dagegen -> fiktive Einkünfte zurechnen lassen.
Die Zurechnung von Einkommen | Einfluss der Erwerbsobliegenheit | ||
Einkommen vorhanden |
Stammt das Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit? |
ja | Nur teilweise Zurechnung der realen Einkünfte |
nein | Zurechnung der realen Einkünfte
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Kein bzw. kein Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung vorhanden |
Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit? |
ja | Zurechnung fiktiver Einkünfte
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nein | Keine Zurechnung fiktiver Einkünfte |
IV. Zwischenergebnis: Summe der unterhaltsrelevanten Einkünfte
Unterhaltsrelevante Einkünftepro Jahr | Einkünfte Name 1 | Einkünfte Name 2 | Infos und Erklärungen bei FAMILIENRECHT-AKTUELL |
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Thema REALE EINKÜNFTE
Thema FIKTIVE EINKÜNFTE
Thema WOHNVORTEIL | |
Reale Einkünfte |
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Wohnvorteil (Anlage II) |
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fiktive Einkünfte (Anlage III) |
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Abzug Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit (Anlage III) |
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Summe der Einkünfte |
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V. Einkommensbereinigung
BEREINIGUNG des EINKOMMENS
Welche Abzüge vom Einkommen sind möglich?
Die Frage, welche Abzüge vom Einkommen zulässig sind, wird in der Praxis häufig kontrovers diskutiert. Weitere Informationen zu möglichen Abzugspositionen erhalten Sie -> HIER...
Unterhaltsrelevante Abzügepro Jahr | AbzügeName 1 | AbzügeName 2 | |
Gesetzliche Abzüge | Einkommensteuer | ||
Soli-Beitrag | |||
Kirchensteuer | |||
Beiträge zur gesetzlichen KV | |||
Beiträge zur gesetzlichen PV | |||
Beiträge zur gesetzlichen AV | |||
Beiträge zur gesetzlichen AV | |||
Gesetzliche Abzüge insgesamt | |||
Sonstige private Vorsorgeaufwendungen | |||
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (für die Kinder) | |||
Beiträge zur privaten Altersvorsorge | |||
Beiträge zur Betriebsrente | |||
Krankenhaustagegegelversicherung | |||
Berufsunfähigkeitsversicherung | |||
Risikolebensversicherung | |||
Private Unfallversicherung | |||
Beiträge zu sonstigen Vorsorgeversicherungen | |||
Summe private Vorsorgeaufwendungen | |||
Berufsbedingte Aufwendungen | |||
5 % Pauschalabzug vom Netto-Einkommen aus Berufstätigkeit | |||
Kilometerpauschale für berufsbedingten Einsatz eines privaten Fahrzeuges | |||
Konkret berechnete berufsbedingte Aufwendungen (relevant, soweit die 5 % - Pauschale - inkl. Kilometerpauschale - überschritten wird | |||
Ausbildungsaufwand: Pauschale | |||
Summe berufsbedingte Aufwendungen(voll absetzbar, soweit angemessen) | |||
Kinderbetreuungskosten? | |||
Kindergartenbeiträge | |||
Sonstige Kinderbetreuungskosten | |||
Bereits vorrangig vorhandene Unterhaltsbelastungen | |||
Unterhaltszahlungen für Kinder | |||
Unterhaltszahlungen für ehemaligen Lebenspartner | |||
Kreditverbindlichkeiten Wann sind Schulden berücksichtigungswürdig? | |||
Zinszahlungen | |||
Tilgungsleistungen |
VI. Anlage: Kredite
SCHULDEN
Wann können Kreditverbindlichkeiten vom Einkommen abgezogen werden? ...
Ob monatliche Kreditbelastungen vom Einkommen abgezogen werden können, kann nicht pauschal und allgemeingültig beantwortet werden. Stets muss im Einzelfall geprüft werden, aus welchem Grund und aus welchem Anlass ein Kreditt aufgenommen wurde (mehr dazu erfahren Sie -> HIER ...). Es ist für jeden Kreditvertrag, der bei der Ermittlung Ihres unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt werden soll, ein gesondertes Formular zu verwenden und auszufüllen. Sind mehrere Kreditverträge zu berücksichtigen, so vergeben Sie jedem der Kreditverträge eine lfd. Nr.
Kreditvertrag Nr. |
Hinweise zu den Angaben | |||
Kreditgeber |
| Bezeichnung des Kreditinstituts mit Adressangaben | ||
Kreditnehmer |
| Genaue Bezeichnung des Kreditnehmers mit Geburtsdatum und Anschrift. | ||
Kreditsumme |
| Beleg mit Vorlage des Kreditvertrages | ||
Datum des Kreditvertrags |
| Datum der Unterschriften | ||
Kreditnummer |
| Soweit das Kreditinstitut eine Vertragsnummer vergeben hat. | ||
Darlehenskonto |
| Angabe der Kontoverbindung auf welche die Rückzahlung des Kredits erfolgt. Bitte stellen Sie uns Kontoauszüge zur Verfügung, aus den sich der Verlauf der Rückzahlungen ergibt. | ||
Monatliche Zinsrate |
| Tilgungen können vermögensbildenden Schuldenabbau darstellen, der unterhaltsrechtlich nicht relevant ist. Daher ist es wichtig, dass Sie getrennt voneinander die monatliche Zins- und Tilgungsrate angeben. | ||
Monatliche Tilgungsrate |
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Hinweis: Ob Schulden unterhaltsrechtlich abzugsfähig sind, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen zu klären, wobei insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art der Entstehung, die Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld Abwägungskriterien sind (BGH NJW 1982, 157; FamRZ 1985, 254, 257; NJW-RR 1996, 321). Bitte beantworten Sie daher nachfolgende Fragen. Verwenden Sie dazu bitte ein gesondertes Blatt und fügen dieses mit Ihren Antworten und Belegen hier als Anlage bei. | ||||
Welchen Zweck verfolgt der Kredit?
Was wurde damit finanziert? | Ablöse eines anderen Kredits?
| Wenn ja: füllen Sie bitte zu dem abgelösten Kredit ein eigenes Formular der hier vorliegenden Form aus. | ||
Ausgleich des Girokontos? | Wenn ja: stellen Sie uns bitte einen Kontoauszug zur Verfügung aus dem sich der Soll-Saldo des Kontos ergibt, der mit dem Kredit ausgeglichen wurde. | |||
Finanzierung von Rechnungen | Wenn ja, stellen Sie uns bitte die Rechnungen in Kopie zusammen, aus denen sich die jeweilige Leistung ergibt, für die bezahlt wurde. | |||
Anschaffung eines Konsumgegenstands? | Wenn ja: bitte bezeichnen Sie die Gegenstände mit Angabe des Wertes oder Angabe der wertbildenden Faktoren. | |||
Anschaffung einer Immobilie? | Wenn ja: bitte stellen Sie uns eine Kopie des notariellen Kaufvertrages zur Verfügung und fügen diesen als Anlage bei. | |||
Welche Absprachen wurden mit dem Ehegatten zu dem Kredit getroffen? Welche Kenntnisse hat der Ehegatte von dem Kredit? War der Ehegatte mit der Kreditaufnahme einverstanden? | ||||
Haben Sie vor der Kreditvergabe eine Selbstauskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben müssen? Wenn ja: bitte stellen Sie uns eine Kopie der Selbstauskunft zur Verfügung. |