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Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem individuellen > Bedarf des Kindes. Doch nach welcher Methode wird der Bedarf ermittelt? Die Bedarfsermittlung erfolgt in erster Linie mit Hilfe der > Düsseldorfer Tabelle (DT). Doch der > Anwendungsbereich der DT ist begrenzt. Die Lücke ist mit weiteren (alternativen) Bedarfsermittlungsmethoden zu schließen. Bei der Bedarfsermittlung des Kindes ist bereits das Auffinden der richtigen Bedarfsermittlungsmethode ein komplexes Thema. Den Einstieg in die Methodenwahl bietet Ihnen der folgende > Wegweiser
Ermittlung des > Barunterhalts | nach > Düsseldorfer Tabelle (DT) | ||
1. Frage | Besitzt das Kind eine > eigene Lebensstellung? | ♦ ja
kein Anwendungsfall der DT | > Pauschalbedarf minderjähriger Kinder
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2. Frage | Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) geringer als nach zweiter Einkommensgruppe der DT? | ♦ ja
kein Regelbedarf nach DT | § 1612a BGB |
3. Frage | Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) höher als nach 10. Einkommensgruppe der DT ? | ♦ ja
kein Regelbedarf der DT | |
4. Frage | Kind mit > abgeleiteter Lebensstellung & Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) im Rahmen der Einkommensgruppen der DT ? | ♦ ja
der DT | keine alternative Bedarfsermittlung |
Feststellung des | |