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Wer einen Unterhaltsanspruch selbst ermitteln will, benötigt ein Prüfungsraster (> Prüfungsschema zum Kindesunterhalt) und das notwendige Datenmaterial, mit dem die Prüfungsebenen gefüttert werden. Wenn die erforderlichen Informationen nicht vorhanden sind, müssen > Auskünfte von der Gegenseite beschafft und zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt dies nicht ordnungsgemäß, ist weiter zu überlegen, mit welchem Datenmaterial dennoch ein > Unterhaltsverfahren erfolgreich geführt werden kann. Oder sollte aus Kostengründen zunächst eine kostenloser Unterhaltstitel in Form einer > Jugendamtsurkunde angestrebt werden? Wird ein Kind > volljährig, verändern sich die Unterhaltsbemessungsgrundlagen. Wer und wie kann deshalb ein > Abänderungsverfahren eingeleitet werden?
Prüfungsschritte in der Praxis
- Prüfungsraster
- Relevantes Einkommen der Beteiligten ermitteln
- Relevantes Vermögen der Beteiligten ermitteln
- Auskunft - Informationen beschaffen
- Formular zur Auskunft verwenden
- Jugendamtsurkunde - Kostenlosen Unterhaltstitel anstreben
- Anwaltscheck - Den richtigen Anwalt finden
- Unterhaltsverfahren - Kindesunterhalt durchsetzen