Standort: Kanzlei für Familienrecht > Infothek > Leitfaden zur Auskunft > Auskunft verlangen > Auskunft erteilen > Auskunftsformular zum Einkommen > Auskunftsanspruch durchsetzen
Auskunftsanspruch
zur Einkommensermittlung
» Auskunftsverlangen - außergerichtlich
Der Unterhaltsschulner wurde außergerichtlich zur Auskunft über sein > unterhaltsrelevantes Einkommen aufgefordert. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie > HIER. Oftmals weigern sich die Parteien Ihre wirtschaftlichen Verhältnis vollständig aufzudecken, um entweder einen möglichst geringen Unterhalt zu bezahlen oder einen möglich hohen Unterhalt zu erreichen. Um dem entgegenzuwirken, sind gerichtliche Mittel zu ergreifen, um den bestehenden > Auskunftsanspruch durchzusetzen.» Unterhaltsverfahren mit Antrag auf Auskunft
Ein Weg zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs ist die sog. Stufenklage.> MehrEine Stufenklage ist schwerfällig, weil langwierig. Wenn möglich, sollte ein Weg gewählt werden, der ohne Auskünfte zum Einkommen ein Unterhaltsverfahren mit unmittelbaren Leistungsantrag ermöglicht:
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Autor: Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht
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- Kanzleiprofil
Wegweiser zum Stufenantrag im Unterhaltsverfahren
- Muster zum Stufenantrag
- Beispiel: Teil-Auskunftsbeschluss
- Rechtsmittel gegen Auskunftsbeschluss
- Vollstreckung des Auskunftsbeschlusses
- Rechtsfolgen - Wenn keine Auskunft erteilt wird
Links & Literatur
Muster
für einen Stufenantrag
Wie man einen gerichtlichen Antrag zur Auskunftsverpflichtung formuliert, finden Sie
> HIER
Inhalt
des Stufenantrags
Eine Stufenklage (§§ > 112 Ziff.1, > 113 Abs.1 FamFG i.V.m. § 254 ZPO) muss im Sinne des § > 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sein. Soweit nach dem Antrag zu Ziffer 1c) Auskunft begehrt unter anderem über Einkommen des Beklagten "aus allen anderen Einkunftsarten", ist dies dahingehend auszulegen, dass damit alle im Steuerrecht angeführten Einkommensarten neben den von der Klägerin ausdrücklich benannten aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen gemeint sind (vgl. auch Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., 2008, § 1 Rn. 686)
Beschluss
zur Auskunftsverpflichtung
AG Altenkirchen, Teil-Versäumnisbeschluss vom 25.02.2019 - 4 F 104/18UE
Ein Beispiel zur Auskunftsverpflichtung durch Gerichtsbeschluss
Anmerkung: Wird auf den begründenen Stufenantrag vom Auskunftspflichtigen nicht mit einer entsprechenden Auskunft reagiert, erlässt das Gericht einen Teil-Beschluss zur Auskunftsverpflichtung.
Vollstreckung
des Auskunftsbeschlusses
Anmerkung: Die Vollstreckung des Auskunftsbeschlusses erfolgt i.d.R durch Festsetzung eines Zwangsgeldes nach §§ 883, 888 ZPO i.V.m. 120 Abs.1 FamFG.
Rechtsmittel
gegen Auskunftsbeschluss
Theoretisch ist gegen einen gerichtlichen Beschluss zur Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung > Beschwerde zum OLG möglich. Doch in der Praxis wird diese regelmäßig als unzulässig verworfen, weil der Beschwerdewert von 600,00 € (§ > 61 Abs.1 FamFG) nicht erreicht wird. Mehr dazu erfahren Sie
> HIER
Stufenantrag
in Österreich
Wenn in Österreich für das deutsche Kind Unterhalt gegen den deutschen Vater geltend gemacht wird, bieten sich zwei Verfahrenswege an: Der erste außergerichtliche Weg für über den > österreichischen Jugendwohlfahrtsträger, der zweite Weg über ein gerichtliches Verfahren vor den > österreichischen Bezirksgerichten. In österreichischen > Verfahren wegen > Kindesunterhalt oder in Scheidungsverfahren können Sie sich von einem deutschen Anwalt ohne (zusätzliche) Einschaltung eines österreichischen Anwalts vertreten lassen. In diesen Verfahren gilt der sog. > relative Anwaltszwang. DR. SCHRÖCK - Kanzlei für Familienrecht hat als eine von wenigen deutschen Anwaltskanzleien auf diesem Gebiet Praxiserfahrung. Ein > MUSTER für einen Stufenantrag nach österreichischem Recht finden Sie
> HIER
Links & Literatur
Links
Literatur
- VRiOLG Dieter Büte, So setzen Sie den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gerichtlich erfolgreich durch, in FK Familienrecht kompakt, Ausgabe 12/2004, 213.
- Thomas Fleischer, Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Stufenantrag, in: NZFam 2016, 679
- Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.12.2006 - 9 WF 408/06: keine isolierte Stufenklage im Scheidungsverbund.
- OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.01.2016 - 5 WF 7/16, Verfahrenswert eines Stufenantrags, Anm. Wolfgang Hachenberg, in NZFam 2016; 182
In eigener Sache ...
- AG München - 542 F 666/17, zur Auskunftspflicht des unterhaltsbedürftigen Ehegatten; Widerantrag wegen Auskunftsverlangen im Unterhaltsverfahren, unser Az.: 234/15 (D3/103-17)