Vermögen auseinandersetzen
Allgemeine Auseindersetzungsmechanismen

Wenn eine Ehe mit Güterstand der Zugewinngemeinschaft scheitert, wird oft nur an den > Zugewinnausgleich gedacht. Dies ist zu kurz gegriffen: Es gibt zahlreiche weitere > Ausgleichsmechanismen außerhalb des ehelichen Güterrechts. Diese Ausgleichsmechanismen werden unter dem Begriff > Nebengüterrecht zusammengefasst.


Nebengüterrecht

Links & Literatur



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Literatur


  • Szalai, Die familienrechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche unter Eheleuten, in: NZFam 2018, 761
  • Thomas Herr, Nebengüterrecht 2017, in: FF 2018, 138
  • Thomas Herr, Nebengüterrecht 2016, in : FF 2017, 285
  • Thomas Herr, Nebengüterrecht 2015, in: FF 2016, 233
  • Herbert Grziwotz, Auseinandersetzung einer faktischen Lebensgemeinschaft, in: NZFam 2015, 543
  • Werner Schulz, Rückgewähr von Zuwendungen
  • Jörg Schröck, Vermögensausgleich bei gescheiterten außerehelichen Beziehungen, FK Familienrecht kompakt 2015, 118
  • Gerd Weinreich, Vermögensausgleich ohne Ehe, in: FF 2011, 271ff
  • Werner Schulz, Ausgleich gegenseitiger Leistungen bei Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in: FPR 2010, 373

In eigener Sache


  • Ehebedingte Zuwendung beim gesetzlichen Güterstand der Ehegatten, unser Az.: 148/15
  • Das "Familienkonto" auf den Namen eines Ehegatten und der interne (Vermögens-)Kontoausgleich bei Scheidung, unser Az.: 159/15
  • Rechtliche Bedeutung einer schriftlichen Zahlungszusage "für den Fall der Scheidung", unser Az.: 148/15 (D3/650-15)
  • Zur konkludenten Ausgleichsvereinbarung im Innenverhältnis der Ehegatten beim Güterstand der Gütertrennung, unser Az. 123/16 (D3/966-16)
  • OLG München - 19 U 962/16, Rückübertragung der Zuwendung eines Miteigentumsanteils an gemeinsamer Immobilie nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, unser Az.: 336/14
  • Eigenkapitalbeitrag eines Ehegatten für eine vor der Ehe angeschafften gemeinsamen Immobilie, unser Az.: 48/16 (D3/360-16)
  • Beteiligung und Erfüllung von gemeinsamen Immobilienkreditverbindlichkeiten für eine Immobilie im Alleineigentum des nichtehelichen Lebenspartners, unser Az.: 101/16 (D3/784-16)
  • Zum Gegenstandswert bei Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie, unser Az.: 109/15 (D3/904-16)