Unsere Klienten haben ein hohes Bedürfnis - auf Wunsch - anonym zu bleiben.
Wir respektieren das voll und ganz; auch bei Rezensionen und Referenzen.

♦ E-Mail vom 25.04.2023

Sehr geehrter Herr Schröck,

Ich möchte mich an der Stelle wirklich von Herzen bei Ihnen bedanken, durch Sie ist wieder eine Gesprächsebene entstanden, die dazu geführt hat, die Dinge vernünftig aufzulösen. 

Viele Grüße 
T.S. aus Markt Schwaben

♦ E-Mail vom 14.02.2023

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

ich bedanke mich herzlich für das kompetente Beratungsgespräch bei Ihnen in Bezug auf die > unterhaltsrechtlichen Besonderheiten in Österreich. Es hat mir wichtige Informationen für meine Thematik gebracht.  Ich würde auf alle Fälle wieder auf Sie zukommen, falls es die Umstände erfordern. 

Herzliche Grüße

C.S. aus Traunreut

♦ E-Mail vom 03.01.2023

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ihre > Infothek ist wahrlich das überzeugendste Angebot, das sich im Internet zu allen familienrechtlichen Fragen findet. Dennoch sind bei mir zwei Fragen offen geblieben, die ich Ihnen im Rahmen einer > kostenlosen Ersteinschätzung gerne stellen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. C. S. aus Berlin

♦ E-Mail vom 14.11.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Familienrecht ist sicherlich keine einfache Sache und ich bin froh, dass es Menschen wie Sie gibt, die sich für diese Sache mit dem notwendigen Feingefühl engagieren. Ich möchte mich bei Ihnen nochmals für die hervorragende Vertretung bedanken. Ich würde Sie auf jeden Fall wieder beauftragen und kann Sie jederzeit weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

A. S. aus München

♦ E-Mail vom 21.09.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

ich freue mich sehr über das extrem positive Ergebnis in Verbindung mit der unterschriebenen Unterhaltsvereinbarung.

Ich möchte mich bei Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die schlussendlich auch zum gewünschten Ergebnis geführt hat.

Ich hoffe, dass ich auch bei zukünftigen Unterhaltsfragen weiterhin auf Ihre Expertise zählen kann.

Mit freundlichen Grüßen

N. B. aus Mainz

♦ E-Mail vom 28.06.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

aller herzlichsten Dank für Ihre Vertretung und Unterstützung in dieser Sache. Ich bin richtig froh, dass wir gewonnen haben und bedanke mich für die hervorragende Verteidigung.

Mit freundlichen Grüßen

A. S. aus München

♦ E-Mail vom 03.06.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

vielen herzlichen Dank für die hervorragende kollegiale Unterstützung und Ihre Hilfe! Ihre fachliche Kompetenz, Empathie und Ihr sehr lösungsorientierter Ansatz, gepaart mit dem reichen Erfahrungsschatz im Familienrecht, war entscheidend für die erfolgreiche Vertretung meines Mandanten. Es war mir eine besondere Ehre und Freude, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und sich themenübergreifend auszutauschen! Schön, dass es Kollegen wie Sie gibt :-) Nochmals vielen herzlichen Dank!

L-A H.

Rechtsanwalt / Attorney-at-Law
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

♦ E-Mail vom 09.04.2022

Einzigartig in der deutschen Familienrechtslandschaft ist Dr. Schröck`s Kenntnis der §-Materie im Kontext von Wirtschaft, Finanzen und Familie. Individuell erarbeitet er mit Einfühlung schnell Verfahrensvorschläge zur größtmöglichen Zufriedenheit des Auftraggebers - und der Familie soweit möglich. Dies sagt ein ehem. Landwirt, Forscher, Wissenschaftler, Mitverfasser eines juristischen Ratgebers für Nichtjuristen, Vater von 2 Söhnen und 1 Tochter.

W.S. aus Berlin

♦ E-Mail vom 14.03.2022

Guten Abend Herr Kollege Doktor Schröck,

Ich möchte es nicht versäumen, mich noch mal sehr herzlich für Ihre Unterstützung zu bedanken. Sie haben ein gerütteltes Maß an Ruhe vermittelt, das werde ich so schnell nicht vergessen.

Mit freundlichen kollegialem Gruß

Florian Evertz
Rechtsanwalt
dipl.crim. (Montpellier)

♦ E-Mail vom 11.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich bei Ihnen für diese hervorragend strukturierte Homepage bedanken, welche über fast alle Informationen verfügt, die man suchen könnte.

Grüße.

Michael K.

♦ E-Mail vom 21.02.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

vielen Dank für die professionelle Beratung. Fachlich außerordentlich kompetent haben Sie alle meine Fragen beantwortet.
Ihre extrem gut gestaltete Homepage mit den unfassbar umfangreichen Informationen spricht für sich und sucht ihresgleichen.
Durch Ihr kompetentes und umfangreiches Wissen, als auch Ihre empathische und menschliche Art fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und komme, falls es noch einmal erforderlich sein sollte, sehr gerne auf Sie zurück. G.R. aus Wiesbaden

♦ E-Mail vom 17.02.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Nochmals vielen Dank für die gute Betreuung.

Freundliche Grüße
O.G. aus Leipzig


♦ E-Mail vom 24.01.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ihre sehr informative und extrem umfangreiche, sehr gut gestaltete > Internetseite , in der viele meiner Fragen beantwortet wurden, hat mir sehr oft weitergeholfen und mein Wissen ständig vergrößert.

Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden

G.R


♦ E-Mail vom 10.12.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

hiermit bestelle ich verbindlich eine > Lizenz zur Einkommensermittlung zum Preis von 119,00 € inkl. USt.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch ein Kompliment für Ihre beeindruckende Homepage aussprechen. Sie haben die seltene Gabe, die häufig sehr komplexen Zusammenhänge der einzelnen Bereiche des Familienrechts sehr verständlich und nachvollziehbar darzustellen, sodass ein konkreter Nutzen für die Fallbearbeitung gezogen werden kann. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. von Ohlen
Rechtsanwalt


♦ E-Mail vom 14.11.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Vielen Dank für Ihre professionelle Abwicklung meines Falles und Durchsetzung aller Forderungen. Das geht runter wie Öl :-)!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. K.
München


♦ E-Mail vom 06.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer immer für die informativen und ausführlichen Texte auf Ihrer Webseite zum Thema Familienrecht verantwortlich ist - Ich möchte Sie bitten mein Lob an die Beteiligten bis hoch in die Chefetage zu tragen.

Die hochinteressante und ausführliche Webseite mit Fallbeispielen hat mich zu dem Entschluss gebracht, mich bei der nächsten Streitfrage ganz klar an Ihre Kanzlei zu wenden.

Die sehr guten Artikel sind ein absolutes Alleinstellungsmerkmal Ihrer Kanzlei und ich kann die Beteiligten gar nicht genug dafür loben.

Meine Hochachtung!

Mit freundlichem Gruß
Herr Riess


♦ E-Mail vom 07.09.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

bei Recherchen zu unterhaltsrechtlichen Fragen bin ich auf Ihre Internetseite gestoßen. Ihr Internetauftritt ist überaus beeindruckend und äußerst lehrreich – ein echter Ratgeber.

Ich bin Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Sozialrechts und habe bislang keine Berührung mit dem Familienrecht gehabt. Mit der > Volljährigkeit meiner Tochter Anfang 2021 musste ich mich jedoch dem Thema Unterhalt widmen. Dank Ihren umfangreichen Ausführungen auf Ihrer Homepage habe ich nun Einiges dazugelernt. Vielen Dank für die tolle Präsentation und Ihre Ausführungen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus Schleswig-Holstein

S. B. (Rechtsanwätin)


♦ E-Mail vom 30.07.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

ich bin ehrlich begeistert von Ihrer kompetent und immer wieder erfrischend geführten Website. Ich fand nun ein > Formular zur Einkommensermittlung . Das von uns selbst erstellte hat diverse Lücken, die ich in den - natürlich ohnehin notwendigen - Gesprächen mit den Mandanten versuche auszumerzen. Ein so gutes Formular wäre dabei hilfreich - was kostet die Lizenz? Ich würde sie gern erwerben.

beste kollegiale Grüße aus dem Norden

D.E.
Rechtsanwältin aus Hamburg


♦ E-Mail vom 15.07.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Das mit Ihnen geführte Telefongespräch hat mir sehr geholfen wieder eine Richtung zu finden.
Dafür nochmals vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Eva B.

♦ E-Mail vom 6.07.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

ich erlaube mir, mich für die für mich sehr günstige Unterhaltsberechnung zu bedanken. Damit ist eine deutliche Grenze gezogen, die es mir aber gestattet, im Rahmen meiner Möglichkeiten großzügiger zu sein.
Ich kann Ihre Kanzlei nur weiterempfehlen.
Mit freundlichen Grüßen

L.B., Neusäß

♦ E-Mail vom 29.06.2021

Hallo Herr Dr. Schröck,

Ich schätze Ihr Online-Angebot übrigens sehr - das hat mir in der Vergangenheit schon auf vielfache Art und Weise weiter geholfen. Ich wäre sehr interessiert an einer unabhängigen, unverbindlichen Einschätzung meines "verzwickten" Falles durch Sie - unter Umständen sogar an einer anwaltlichen Vertretung. Es geht um ein Scheidungsverfahren mit anhängiger Stufenklage auf Ehegattenunterhalt.

Viele Grüße

H.S.


♦ E-Mail vom 05.05.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ihre Website ist sehr informativ und für mich eine Bereicherung in der Mandatsarbeit...

Beste Grüße

RA W. J. S.

♦ E-Mail vom 04.05.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Schröck,

schon häufiger hat mir Ihr sehr guter Ratgeber in Familiensachen helfen können, vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen

N.Müller - Fachanwältin für Familienrecht


♦ E-Mail vom 27.04.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

Familienrecht gehört nicht zu meinem absoluten Fachgebiet.
Ihre Kompetenz beeindruckt mich, insbesondere, weil Sie in Auseinandersetzungen bei gescheiterten eheähnlichen Partnerschaften auch den tatsächlichen gesellschaftlichen Rechtsbezug herstellen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

G. N.
Rechtsanwalt


♦ E-Mail vom 11.03.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

vielen vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichem Gruß

M. Z., Osterhofen


♦ E-Mail vom 09.03.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Auf Ihrer hervorragenden Internetseite habe ich zum Glück viele hilfreiche Informationen gefunden und konnte in der Vergangenheit verschiedene Schriftsätze zu meinen Gunsten korrigieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen

N. G., Augsburg


♦ E-Mail vom 10.02.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Trotz der aktuellen und unerfreulichen Absage schätzen wir Sie sehr Wert, weswegen wir uns erlauben Sie ein letztes Mal zu fragen, ob Sie mich zukünftig, wenn es Ihnen die Zeit erlaubt, vertreten würden. Ich möchte Sie gern als meine Rechtsvertretung gewinnen, da ich bei Ihnen ein sehr gutes Gefühl habe und Ihnen vertraue.
Für mich sind Sie in meiner Sache der kompetenteste Anwalt.

Freundliche Grüße

A. B., Weinböhla


♦ E-Mail vom 14.01.2021

Guten Tag Herr Kollege Dr. Schröck,

Ganz großes Lob für ihre tolle Website, auf der ich als Fachanwältin häufig schon gestöbert habe.

Beste kollegiale Grüße aus Berlin,
Tina von Kiedrowski
Rechtsanwältin


♦ E-Mail vom 08.01.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage. Insbesondere auch für den Hinweis welcher derzeit noch eine gerichtliche Klärung vermeiden hilft.
Ich nutze diese Gelegenheit ihren Internet Auftritt zu loben. In den im Verlauf von Jahren stattfindenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen waren die dort stehenden Informationen sehr hilfreich. (Manchmal erst im Nachhinein beim Erkennen dessen was hätte anders laufen können bzw. müssen.) Es gibt nach meiner Kenntnis keine zweite Informationsquelle mit ähnlich substantiiert zusammengestellten und erläuterten Fakten. Und ich habe aufwändig recherchiert. Ein überaus seltenes Beispiel für die Kunst einen Internetauftritt zu generieren der ausgewogen beide Aspekte integriert, nämlich das eigene Angebot zu bewerben und einen konkreten Wert für eventuelle Interessenten bereitzustellen.

Daneben scheint es naheliegend, dass ein zumindest grundlegend vorhandenes Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge auf Mandantenseite auch der Anwaltschaft zum Vorteil gereicht.


Mit freundlichen Grüßen,
Andreas H.


♦ E-Mail vom 28.12.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ihre Erstberatung hat uns die Augen geöffnet. Ganz lieben Dank nochmals dafür. Keiner von den von uns konsultierten Anwälten bzw. Notar hat solche klaren Aussagen wie Sie getroffen. Sie wissen, dass wir uns mehrfach bei Ihnen rückversichert haben, weil wir das, was Sie schrieben, zuerst einfach nicht glauben konnten.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Zeit wie man bei uns sagt “zwischen den Jahren“ (nach Weihnachten bis Neujahr). Möge das kommende Jahr für uns alle coronamäßig besser werden. Bleiben Sie negativ.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike E.

♦ E-Mail vom 30.12.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

zuallererst wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Angehörigen sowie auch all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Rutsch in ein für Sie alle hoffentlich gesundes und erfolgreiches Jahr 2020! Ich möchte mich auch noch einmal für Ihre kompetente juristische Begleitung in unsrem Fall bedanken.

Mit freundlichen Grüßen und auf ein erfolgreiches und gesundes 2020

R.S., Großdubrau

♦ E-Mail vom 13.12.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich bedanke mich nochmals recht herzlich, bei Ihnen und Ihrem Team, für Ihren Einsatz und die guten Ergebnisse. Gerne empfehle ich Ihre Kanzlei weiter.

Mit freundlichen Grüßen

F.W.

♦ E-Mail vom 10.12.2019

In einer fast aussichtslosen Scheidungssituation, in der mein Anwalt und guter Freund nach jahrelanger Verfahrensdauer völlig überfordert war, wechselte ich im Einvernehmen mit ihm zu Herrn Dr. Schröck. Dank seines strategischen Fachwissens konnten wir nach und nach Licht ins Dunkel bringen und die hoffnungslos überzogenen Unterhalts- und Zugewinnausgleichsforderungen der gegnerischen Anwälte (Großkanzlei mit rd. 100 Anwälten) erheblich reduzieren. Der Ehegattenunterhalt entfiel am Ende völlig, die Zugewinnausgleichsforderung reduzierte sich am Ende auf etwa ein Fünftel der ursprünglichen Forderung der Gegenseite.

In jedem Fall ist man in der Kanzlei von Herrn Dr. Schröck gut aufgehoben und fachlich bestens vertreten, daher aus meiner Sicht sehr empfehlenswert.

P.S., Steuerberater aus München


♦ E-Mail vom 5.11.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen und bin zuversichtlich, dass Sie mir weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

M. S., Kahl am Main


♦ E-Mail vom 11.09.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Erst mal muss ich Ihnen ein Kompliment machen. Ich finde Ihren Internetauftritt und die vielen Informationen und Details zum Thema Familienrecht echt beeindruckend. Ich habe bisher keine vergleichbare Quelle im Internet gefunden. Ihre Informationen haben mir in den letzten Monaten sehr weitergeholfen.

Mit Besten Grüßen,

T. B., aus Augsburg


♦ E-Mail vom 7.07.2020

Guten Morgen Herr Dr. Schröck,

Ich möchte mich sehr gerne nochmal persönlich bei Ihnen bedanken.

Wir haben uns nur zweimal gesehen, Wahnsinn.
Sie haben so viel für mich getan. Einfach gigantisch.

Viele Grüße

I.S., Stuttgart


♦ E-Mail vom 14.05.2020

Ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich für die gute Vertretung in dieser Sache, ihre Ausdauer und Ihre guten Ratschläge bedanken. Bedauerlicherweise geht dies nicht persönlich.

Ich wünsche Ihnen weiterhin im privaten wie auch im beruflichen Leben alles Gute.

Ganz herzliche Grüße,

J.W. Mönchengladbach

♦ E-Mail vom 29.03.2020

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

tatsächlich bin ich in der verzweifelten Suche nach Antworten im Internet schon häufig auf Ihre Internetseite gestoßen und bin immer froh, dass ich dort Antworten finde. Ich bin gerade dabei, meinen Fachanwalt für Familienrecht zu machen und habe immer sehr viele Fragen. Also, vielen Dank dafür!

Kerstin Buschmann
(Rechtsanwältin)


♦ E-Mail vom 09.03.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

haben sie nochmals vielen Dank für Ihre hervorragend aufgemachte Website, die wirklich viele wertvolle Informationen für von Scheidung und Trennung betroffene Paare bietet. Ich werde diese auf jeden Fall weiterempfehlen, wenn ich mit entsprechenden betroffenen Personen im Gespräch bin.

Mit freundlichen Grüßen

F.B., Saalfeld


♦ E-Mail vom 28.01.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

nun möchte ich Ihnen endlich für Ihre unkomplizierte und rasche Antwort danken. Sie hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder einmal eine Frage diesbezüglich habe oder einen Anwalt brauche, wende ich mich sehr gern an Sie.

Mit freundlichem Gruß

I.R.


♦ E-Mail vom 16.01.2020

Sehr geehrter Herr Kollege,

seit geraumer Zeit hole ich mir in Zweifelsfragen immer wieder Anregungen auf Ihrer Website. Ich (und das gilt bestimmt auch für viele andere) finde diese sehr informativ.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe

Rechtsanwältin aus Köln


♦ E-Mail vom 25.11.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

haben Sie vielen Dank. Kostenlose, fundierte und schnelle > Rechtsauskunft - das ist genial :)

Mit freundlichen Grüßen
A. B.


♦ E-Mail vom 12.11.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich bin durch zahlreiche Recherchen im Internet auf Ihre Homepage gestoßen und habe beim lesen Ihrer Artikel/Einschätzungen und Meinungen den Eindruck bekommen, dass Sie sich sehr kritisch mit den Rechtsprechungen im Familienrecht auseinandergesetzt haben und sehr fachkompetent und professionell in vielen Themen vertreten. Daher die Kontaktaufnahme durch mich an sie, trotz der großen Entfernung. Ich danke Ihnen vorab für die kostenlose Ersteinschätzung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

T.J., Köln


♦ E-Mail vom 10.11.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

auf Ihrem Internetauftritt finden sich zu fast jeder familienrechtlichen Thematik Ausführungen. Bei Mandaten mit Auslandsbezug konnte ich auf Ihrer Internetseite bereits mehrmals wertvolle, weiterführende Hinweise finden und nutzen.

Mit freundlichen kollegialen Grüssen

W., Rechtsanwalt, Erlangen


♦ E-Mail vom 08.11.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Damit ist mir einiges klar geworden. Ich werde mit dem Jugendamt wegen des Bassunterrichts verhandeln. Da das Thema Unterhalt leider für mich für viele Jahre noch nicht vom Tisch sein wird, werde ich aller Wahrscheinlichkeit nach wieder einmal ein Problem haben. In dem Fall weiß ich schon den richtigen Anwalt. Sie!

Nochmals vielen herzlichen Dank und ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen,

M.B.


♦ E-Mail vom 13.08.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

besten Dank für Ihre Einschätzung. Sie hat mir sehr geholfen, denn Ihre Begründung war genau mein Zweifel an einem positiven Ausgang eines Verfahrens. Kompliment für Ihre ausführliche und gut verständliche website und nochmals danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Beste Grüße

C. M.


♦ E-Mail vom 17.07.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

nachdem mir vor Ort kein Rechtsanwalt wirklich erklären konnte, was in meinem Fall zu tun ist bzw. wo ich mich rechtlich überhaupt befinde, bin ich auf ihrer Homepage gelandet.

Ihre Homepage sucht seinesgleichen. Ich konnte in kürzester Zeit die gesamte Thematik erfassen. Das Erstgespräch mit Ihnen klärte alle noch offenen Fragen. Ihre fachliche Kompetenz gab mir stets Sicherheit und Zuversicht über die gesamte Zeit. Absolut unproblematisch stellte sich auch die Entfernung dar von 600 km. Für mich war es die absolut richtige Entscheidung, den besten und nicht einen regional ansässigen Rechtsanwalt zu wählen.

Mit den besten Wünschen für die Zukunft und einem großen Danke. Auch im Namen meiner Kinder.

Eine Mandantin aus Brandenburg


♦ E-Mail vom 17.07.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

herzlichen Dank, dass Sie blitzschnell 4 Fragen beantwortet haben, obwohl bei Ihnen Landunter ist. Ihre Website hatte mir bereits 2 weitere Fragen beantwortet. Die meisten Kollegen (und ich habe einige kennengelernt) hätten diese Fragen nicht vorab beantwortet.

Ihre Berichterstattungen lassen auch auf fachliche Kompetenz vermuten, so dass ich mich beim nächsten mal wieder bei Ihnen melden werde.

Herzlichen Dank

A.K. aus Schmitten

♦ E-Mail vom 10.07.2019

Sehr geehrter Herr Dr.Schröck,

vielen lieben Dank für die "Weltklasse" Betreuung meiner sehr komplizierten Scheidungsangelegenheit.

Als Firmeninhaber und Immobilienbesitzer wurde ich mit massiven Forderungen von der Gegenseite unter Druck gesetzt. Erstmals in meinem Leben konnte ich nachts nicht mehr schlafen. Schon nach der Erstberatung durch Sie, lieber Herr Dr.Schröck, fand ich wieder in den Schlaf.

Nach unserem persönlichen Kennenlernen war mir sofort klar: einen besseren aber auch menschlicheren Anwalt wird es für mich nicht geben. Dieser erste Eindruck wurde am Ende noch weit übertroffen. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die unfassbar gute Qualität Ihrer juristischen Arbeit. Es blieben für mich keine Fragen offen und Sie waren stets persönlich erreichbar.

Herzliche Grüße und vielen Dank nochmals

Ein Mandant aus Baden-Württemberg


♦ E-Mail vom 28.06.2019

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

Ihre Internetseite hat mir schon mehrfach bei Mandatsbearbeitungen geholfen. Der Aufbau und der Inhalt sind wirklich außergewöhnlich umfassend und informativ! Mein Kompliment!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

A. S. Rechtsanwältin

♦ E-Mail vom 03.05.2019

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

die zahlreichen Probleme der familienrechtlichen Mandantschaft führen mich immer wieder auf Ihre Internetseite. Ich habe dort bereits sehr viele aufschlussreiche Informationen lesen und verwenden können. Es ist sehr bereichernd auf Ihrer Internetseite nachzusehen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

B., Rechtsanwältin


♦ E-Mail vom 04.04.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich habe in den letzten Jahren sehr oft die Inhalte Ihrer Webseite durchforstet und damit auch das ein oder andere mal meine rechtliche Vertretung mit den von Ihnen veröffentlichten Themen konfrontiert. Ich bin sehr dankbar, dass es Ihre Webseite gibt.

Herzlichsten Gruß

C.S.


♦ E-Mail vom 17.12.2018

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

ich bin ausschließlich im Steuerrecht tätig und wollte mir einen rudimentären Überblick über den derzeitigen Stand des Familienrechts verschaffen und bin dabei auf Ihre Seite gestoßen. Eine sehr beeindruckende Informationsplattform zum Thema Familienrecht, die Sie hier geschaffen haben. Diesbezüglich kann man nur den Hut ziehen und Ihnen gratulieren.

Mit kollegialen Grüßen

RA Uwe Müller


♦ E-Mail vom 18.11.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

auf diesem Wege möchte ich mich sehr herzlich für die professionelle Betreuung bedanken. Mit juristischer Expertise, menschlicher Zuwendung und feinem Gespür haben Sie mich durch den Scheidungsprozess geführt. Ich fühlte mich bestens bei Ihnen aufgehoben.

Herzliche Grüße aus Baden-Württemberg,

ein dankbarer Mandant


♦ E-Mail vom 23.09.2018

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand und kann sich da schon mal mit unglaublichen Forderungen konfrontiert sehen. Dann ist es nur empfehlenswert einen sehr guten Anwalt wie Herrn Dr. Schröck an seiner Seite zu haben! Und wie findet man einen so guten Anwalt? Im Internet findet man genügend Seiten von Rechtsanwälten mit Fallbeispielen wie “ Chefarzt heiratet Krankenschwester, sie bekommen drei Kinder und dann trennen sie sich u.s.w.“, aber das hilft allen, außer vielleicht Chefärzten, nicht wirklich weiter. Dann bin ich auf die unglaublich strukturierte und informative Seite von Herrn Dr. Schröck gestoßen, dort findet man auf jede Frage eine Antwort. Da war mir klar, dieser Anwalt muss gut sein und er ist sehr gut!

Herr Dr. Schröck, nochmals vielen Dank für Ihre gute und unermüdliche Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen

G. R. aus München

♦ E-Mail vom 04.09.2018

Lieber Herr Schröck,

haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft und nochmal den Verweis auf die weiterführenden Informationen auf Ihrer Internetseite. Das Angebot sucht seinesgleichen! Und das wird ja auch mit einem sehr guten Googleranking belohnt ðŸ˜Å
Herzliche Grüße

L. K.
Journalistin, Autorin, Sprecherin aus Berlin


♦ E-Mail vom 28.08.2018

Hallo Herr Dr. Schröck,

ich möchte mich auch nochmal auf diesem Wege recht herzlich für Ihre professionelle und doch individuelle Arbeit bei Ihnen bedanken. Sie haben mir immer mit Rat und Tat bei meiner komplizierten und umfangreichen Scheidung zur Seite gestanden. Ihr fundiertes Fachwissen und Ihre langjährige Erfahrung haben mir bei vielen Entscheidungen sehr geholfen und am Ende auch noch zu einem Ergebnis geführt mit dem beide Parteien letztendlich zufrieden waren. Besonders erwähnen möchte ich Ihr hohes Engagement und die stete Erreichbarkeit bei meinen vielen Fragen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

M.K. aus München


♦ E-Mail vom 07.06.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

herzlichen Glückwunsch zu der gelungen Internetseite, darüber konnte ich schon einiges über das Thema Kindesunterhalt erfahren. Im Folgenden würde ich gerne meinen Fall schildern...

C.M. aus Mammendorf

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

bei der Recherche im Internet bin ich auf Ihren Familienratgeber aufmerksam geworden und möchte Ihnen mein Kompliment für dieses umfassende und gleichzeitig verständliche Werk aussprechen!

Ich selbst bin ein Betroffener (Vater eines Kindes) und möchte mich deshalb bei Ihnen erkundigen, ob Ihr Ratgeber auch als ein frei verkäufliches Buch existiert. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. J. N.

Anmerkung : Unser Ratgeber ist bisher nicht als Buch erhältlich


♦ E-Mail vom 23.03.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Hut ab! Ich bin begeistert, dass es so etwas noch gibt.
Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und unbürokratische Rückantwort, wirklich toll und weiterempfehlenswert!
Beste Grüße und ein schönes Wochenende vorab

D.D. aus München

♦ E-Mails vom 16.03.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
zuerst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre großartige und hilfreiche Webseite bedanken, die sicherlich für viele Menschen ein Segen ist. (...)
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und hoffe bald von Ihnen zu hören

P.G. aus München

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
zunächst Gratulation zu Ihrer höchst informativen und konstruktiv aufgebauten Website. (...)
Danke für Ihre Rückinfo.
Freundliche Grüße

H-J.S. aus Erding

♦ E-Mail vom 21.02.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

im Rahmen meines Scheidungsprozesses war mir immer wieder Ihre Website eine Hilfe, weil ich dort Rat zu Fragen gefunden habe, auf die meine Anwältin keine Antworten wußte, beispielsweise bzgl. der > privaten Krankenversicherung. Mein Dank also zunächst einmal für die vielen Informationen, die Sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen! (...)

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

L. L.


♦ E-Mail vom 18.12.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

auch wenn wir diese Jahr nicht viel zu tun hatten, bedanke ich mich trotzdem für Ihre Arbeit und wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Viele Grüße

G.R. aus Ulm


♦ E-Mail vom 19.10.2017

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

ein kollegiales großes „DANKESCHÖN“ für Ihre umfangreiche Homepage, auf die ich gerne immer wieder zurückgreife, um etwas nachzuschauen und um Fundstellen (Entscheidungen) zu recherchieren.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus Freiburg

Sylvia Jung
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

RECHTSANWÄLTE KUHN-RÉGNIER UND PARTNER mbB
Luisenstraße 5

79098 Freiburg
info@kurepa.de
www.kurepa.de

♦ E-Mail vom 12.10.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

nun möchte ich Ihnen nochmals ganz herzlich für Ihre äußerst kompetente und professionelle Begleitung während meiner doch recht komplizierten Scheidungsauseinandersetzung danken. Bereits im Erstgespräch zeichneten Sie mir ein klares Bild bezüglich der zu erwartenden Kosten und Risiken und machten eine realistische und faire Prognose hinsichtlich der Erfolgschancen. Ihre Strategievorschläge waren gründlichst durchdacht und mittels umfassender Literatur- und Rechtsprechungsrecherchen erarbeitet. Ganz besonders beeindruckt hat mich Ihre Souveränität in der Verhandlung, die, gepaart mit Ihrer Fachkundigkeit und hohem Maß an Erfahrung, letztendlich zum Erfolg geführt hat.

Vielen Dank für die Unterstützung! Ich werde Sie zukünftig vorbehaltlos weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

M. O. aus Stuttgart


♦ E-Mail vom 09.10.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich möchte mich für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken. Sie beeindruckt mich und ich bedauere, dass ich Sie nicht früher beauftragen konnte. Aus diesem Grund bin ich heute nach München gereist und wollte Sie ganz persönlich fragen, ob Sie das Mandat für meine Scheidung übernehmen möchten.

Mit besten Grüßen

K.N. aus Frankfurt a.M.


♦ E-Mail vom 04.07.2017

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. jur. Schröck,

wenn ich mir nicht sicher bin, wie ich bestimmte Sachen handhabe oder formuliere, gehe ich immer auf Ihre Seite, da Ihre Seite im Internet sehr durchdacht, leicht verständlich und umfassend ist. Unter anderem bin ich auf das von Ihnen erstellte Formular bezüglich der Auskunftserteilung im Unterhaltsverfahren gestoßen. Dieses Formular beinhaltet all das, was ich für wichtig bei der Auskunftserteilung erachte. Daher bitte ich Sie, um ausdrückliche Bestätigung, dass ich den Vordruck verwenden darf. Sie haben weiterhin bereits die Anfrage für die Genehmigung der Verwendung vorformuliert, soviel Kollegialität wäre oftmals im Kanzleialltag wünschenswert.

Vielen Dank.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Wahnschapp
Rechtsanwältin
ETL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Parzellenstraße 4
03046 Cottbus


♦ E-Mail vom 03.04.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

auch wenn mich die Arbeit immer noch fest im Griff hat, muss ich mich nunmehr endlich bei Ihnen für Ihre Hilfe und Ihren engagierten Einsatz in meiner nicht ganz unkomplizierten Trennungs- und Scheidungssache ganz herzlich danken. Ohne Ihr Engagement und Ihren Einsatz wären die Vereinbarungen vielleicht nur zu meinen Ungunsten ausgefallen. Auch Ihre Homepage mit den vielen Themen zum nachlesen haben mir viel geholfen und vieles meinem Verständnis näher gebracht. Auch ist durch die erfolgte Scheidung und den klaren ausgearbeiteten Vereinbarungen endlich ein Schlussstrich unter die finanziellen Auseinandersetzungen meiner Ex-Frau gezogen worden.

Ich werde Sie daher – falls in meinem Bekanntenkreis oder Mandantenkreis der Fall eintreten sollte – uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vielen Dank nochmals!

Mit freundlichen Grüßen

F.Z. aus München


♦ E-Mail vom 17.02.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit und tollen Einsatz. Zum Abschluss nochmals vielen Dank. Wir sind sehr froh, dass Sie sich unserer Sache angenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen
U.K. aus Velbert


♦ E-Mail vom 16.01.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Arbeit und Geduld in diesem Fall nochmals sehr herzlich bedanken!

Mit freundlichen Grüßen,

R.S. aus Passau


♦ E-Mail vom 28.11.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Abschließend möchte ich Ihnen nochmals vielen Dank für Ihr kompetentes und immer promptes Engagement in dieser Angelegenheit sagen. Ich werde Sie gerne weiterempfehlen.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Mitarbeitern/Kollegen sowie der Familie eine schöne Weihnachtszeit, viel Glück und alles Gute im neuen Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

W. K. aus Duisburg


♦ E-Mail vom 19.09.2016

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

vielen Dank für Ihre Internetseite. Ich bin seit vielen Jahren als Jurist tätig und seit fast einem Vierteljahrhundert als Notar in Sachsen tätig. Bei einer Internetrecherche zu einer familienrechtlichen Frage bin ich auf Ihre Seite gestoßen. Zu meiner großen Überraschung bin ich bei Ihnen sofort fündig geworden.

Was mir besonders gefallen hat, ist der vorbildlich klare und optisch perfekte Auftritt. Wenn ich einen juristischen Verlag hätte, würde ich sofort Sie und Ihre Mitarbeiter mit der Gestaltung beauftragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Georg Fürle
Notar


♦ E-Mail vom 12.06.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

(...) ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen und mich zwischendurch mal wieder für Ihre hervorragende Arbeit zu bedanken, besser als durch Sie kann man sich nicht vertreten fühlen!

Danke und viele Grüße

Günter R., München


♦ E-Mail vom 31.05.2016

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

ich möchte mich einfach mal bei Ihnen für Ihre tolle Homepage bedanken, bei der ich schon ganz oft Dinge nachgelesen habe. Sie haben sich unglaublich viel Mühe gemacht und das merkt man.

Großes Lob Ihnen und Ihrem Team.

Mit lieben kollegialen Grüßen


ANWALTSKANZLEI KAROLA KRING
Rechtsanwältin, Fachanwältin f. Familienrecht
Diplom-Juristin, Mediatorin
Holzhofstrasse 3, 67071 Ludwigshafen
www.law-management.org


♦ E-Mail vom 25.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich mich als Leser Ihrer Internet-Präsentation bedanken. Es gibt meiner Ansicht nach kein vergleichbares Angebot im Netz, welches so viele wertvolle, fundierte und vor allem gut strukturierte und verständliche Informationen für Scheidungs-Betroffene bereithält wie das Ihre. Mit großem Interesse habe ich diverse Texte gelesen und insbesondere das Angebot zur > Online-Beratung hat mich schließlich dazu motiviert Sie hiermit anzuschreiben und Sie um Ihre Hilfe zu bitten. Zudem spricht mich auch die von Ihnen angebotene Art der Kommunikation und Zusammenarbeit an, da ich es durch meinen Beruf gewohnt bin, digital zu arbeiten. Sämtliche Dokumente und Unterlagen kann ich also in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

G.-V.


♦ E-Mail vom 23.12.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

auf diesem Wege wünschen auch wir Ihnen und Ihrer Familie gesegnete Feiertage, frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Auch nochmals vielen Dank für Ihre gute Arbeit. Mit freundlichen Grüßen

Stefan L. & K.L


♦ E-Mail vom 21.12.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Es ist doch gut in solchen Tagen, einen guten Rechtsanwalt zu haben.ðŸ˜Å

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit, Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Auch wenn ich mir wünsche, Sie familienrechtlich nicht mehr zu benötigen, werde ich Sie immer weiterempfehlen und gerne auf Sie zukommen, wenn ich rechtlichen Beistand brauche - vielen Dank für alles!

Vorweihnachtliche Grüße

Ihr Peter H.


♦ E-Mail vom 21.05.2015

Sehr geehrter Herr Schröck!

Mit meinen besten Wünschen für ein frohes Pfingstfest möchte ich mich gern sehr herzlich bei Ihnen für Ihre letzten Arbeiten bedanken. Mit dem Erfolg, auch wenn er lange auf sich warten ließ, bin ich sehr zufrieden.

Mit besten Grüßen

Ursula O.


♦ E-Mail vom 17.05.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

seit Sommer 2013 vertreten Sie mich in der Angelegenheit zum Kindesunterhalt. Leider hat sich seit Ihrem letzten Schreiben im August 2014 entgegen meiner Einschätzung keine Einigung mit meiner Exfrau ergeben. Mittlerweile scheint sich die Gegenseite jedoch mit meinen von Ihnen berechneten Zahlungen zufrieden zu geben. Auf jeden Fall werden von der Gegenseite aktuell keine neuen Forderungen gestellt. Mit diesem Status quo gehe ich mittlerweile davon aus, dass ich bis zur erneuten Aufforderung zu meiner Auskunftspflicht Anfang 2016 meine Ruhe haben werde. Sie haben mit Ihrem juristischen Beistand einen großen Anteil an diesem für mich positiven Ergebnis geleistet. Mit sehr viel Sachverstand sowie tiefgehender, substantieller Recherche haben Sie Ruhe und Professionalität in die Angelegenheit gebracht. Darüber hinaus konnten Sie eine gute Ausgangsposition für weitere Diskussionen schaffen.Ich bedanke mich noch einmal ganz besonders herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung.

Für zukünftige Fragen in dieser Angelegenheit möchte ich gerne wieder auf Sie zurückkommen dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Carsten G.


♦ E-Mail vom 25.04.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

derzeit möchte ich behaupten, dass Sie das beste in der materiellen welt sind, was mir seit langem begegnet ist... ich werde Sie bei bedarf jedenfalls jederzeit extremst weiterempfehlen und hoffe Sie nie bei einer gegnerischen Partei anzutreffen...
nüchtern, sachlich, kompetent/fundiert, zielorientiert ohne wenn und aber!!!! DANKE!!!

Stefan B.


♦ E-Mail vom 16.04.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,


vielen Dank für die Mitteilung und die sensationelle Betreuung und Vertretung meiner Interessen.
Sie haben nicht nur einfach meine Angabe übernommen, sondern selbstständig weitere Möglichkeiten mir gegenüber angesprochen und selbstständig gegenüber dem Amtsgericht und der klagenden Partei vertreten. Hinzukommt die geschickte Verfahrensstrategie.

Einfach klasse!

Vielen Dank
Marcus E.


♦ E-Mail vom 24.02.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

nach diversen Verfahren wegen Ehewohnungszuweisung, Unterhalt und nicht zuletzt der Scheidung selbst, geht ein gemeinsamer und für meine Begriffe steiniger Weg nun zu Ende, für dessen glücklichen Ausgang ich mich bei Ihnen herzlich bedanken möchte!

Auch für mich als Laien im Bereich des Familienrechts war ersichtlich, dass die vorherrschenden Begebenheiten außerhalb einer "normalen" Scheidungssituation lag und nur durch einen Fachanwalt für Familienrecht eine finanzielle und persönliche Zerstörung meinerseits verhindert werden kann. Dank Ihres strukturierten und sehr informativen Internetauftrittes bin ich zunächst auf Sie aufmerksam geworden. Auf meine Email-Anfrage haben Sie binnen weniger Stunden Kontakt aufgenommen und letzte Zweifel über die Anwaltswahl völlig zerschlagen.

Es war stets eine Freude und Erleichterung zugleich Ihre Schreiben an die beharrlich fordernde Gegenseite bzw. die Gerichte zu lesen. Letztlich führten die ungerechten und mit unter unwahren Darstellungen und Behauptungen der Gegenseite über zwei Instanzen nicht zum Ziel. Dies ist meines Erachtens auf detailliertes Fachwissen, taktisch kluges Verhalten und den nötigen "Biss" zurückzuführen.

Ich konnte stets Vertrauen in Ihre Arbeit haben und fühlte mich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bestens vertreten.

Für all dies möchte ich Ihnen, Herr Dr. Schröck, meinen Dank aussprechen!

Silvia D.


♦ E-Mail vom 09.11.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Zuerst möchte ich mich noch einmal bei Ihnen für Ihre erstklassige und absolut professionelle Arbeit in meiner Angelegenheit bedanken. Denn ohne Sie hätte ich letztendlich in hier vorliegender Angelegenheit nicht diesen Erfolg erzielen können. Für mich ging es in diesem Fall um viel mehr als was natürlich auch die finanzielle Seite betrifft. Allein in finanzieller Hinsicht hätte jedoch rückblickend eine „Niederlage“ zum damaligen Zeitpunkt für mich das komplette Ende bedeutet, ich hätte vermutlich alles (mein Haus, meine Arbeit, meinen gesellschaftlichen Stand und vieles andere mehr, vermutlich sogar auch meinen kleinen Hund) verloren, denn ich befand mich zu dieser Zeit gerade in einer äußerst schwierigen Lebenslage. Zwischenzeitlich konnte ich mir aber wieder „Strukturen“, Erfolge, insbesondere finanzieller Art und viele andere wichtige und entscheidende Dinge erarbeiten und ermöglichen. Mir geht es wieder bestens und dies alles auch dank Ihrer Hilfe. Ich werde mich übrigens auch weiterhin mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und vielem anderen mehr beschäftigen, auch was insbesondere Ihre Internetseite betrifft. Ich bedanke mich nochmals und wünsche Ihnen alles Gute

Mit sehr freundlichen Grüßen

E. Werner


♦ E-Mail vom 05.11.2014

Meine Erfahrungen mit dem Rechtsanwalt Dr. Schröck:

Wir haben Anfang 2014 einen versierten Anwalt für Familienrecht gesucht. Kein Problem bei den heutigen Möglichkeiten, die das Internet bietet, so dachten wir jedenfalls. Nachdem wir mindestens 20 Anwälte – allesamt nannten sich Fachanwälte für Familienrecht – angerufen und unseren Fall geschildert hatten, war kein einziger bereit, unseren Fall zu übernehmen. Kurz vor der Verzweiflung, so hilflos zu sein und nicht einmal einen Rechtsbestand zu finden, sind wir dann auf die Homepage von Dr. Schröck gestoßen. Nach einem Telefonat und der genauen Schilderung unserer Situation war Dr. Schröck bereit, unseren Fall zu übernehmen. Er hat uns von Anfang an kompetent betreut. Da es um Familienangelegenheiten, in denen es um Kindesabstammung, Sorgerecht etc. mit Berührung zum Ausland ging, waren unsere Bedenken noch nicht ganz aus dem Weg geräumt. Nachdem Dr. Schröck in den Telefonaten weiterhin unsere Ängste und Unsicherheiten bemerkte, zeigte er uns in seiner sehr überzeugenden Art auf, welche Dinge passieren könnten und was auf keinen Fall passieren wird. Somit war von diesem Zeitpunkt an war der Grundstein für unser Vertrauen in die Arbeit von Dr. Schröck gelegt. Wir sind dann in der gesamten Zeit persönlich durch Dr. Schröck betreut worden. Er war ständig telefonisch erreichbar. Wenn er selbst bei Gerichtsterminen war, erfolgte ein Rückruf. Unsere Klage war ein sehr langwieriger Prozess, die Behörden sind über einen sehr langen Zeitraum nicht tätig geworden. Diverse Schreiben der Kanzlei halfen, endlich einen Termin zur Klageverhandlung zu finden. Und hier müssen wir sagen: Vor Gericht noch überzeugender!!! Fachlich versiert und auf das Wesentliche beschränkt verlief die Verhandlung dann zu unserer Überraschung ohne Einwände des Gerichtes - tadellos. Den gestellten Anträgen wurde entsprochen, die zwei Verhandlungstermine waren dank der guten Vorbereitung von Dr. Schröck innerhalb von 15 Minuten erledigt. Wir können nur sagen – Vielen Dank und immer gerne wieder!

Susanne T.


♦ E-Mail vom 30.10.2014

Sehr geehrter Herr Schröck,

nachdem mein Scheidungsverfahren jetzt glücklich beendet ist möchte ich Ihnen auf diesem Weg für Ihre professionelle Arbeit und Unterstützung danken. Aufgrund Ihrer sehr hilfreichen Homepage und Ihrer Arbeit beim Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hab ich mich für Sie als meinen Scheidungsanwalt entschieden. In den Monaten vom Scheidungsantrag bis zur endgültigen Scheidung wurde ich von Ihnen immer professionell beraten, Sie blieben stets sachlich (was ja gerade in einem Scheidungsverfahren besonders wichtig ist) und haben jedes Vorgehen erklärt, sodass ich wusste was auf mich zukommt (in finanzieller sowie rechtlicher Hinsicht). Nach meiner Scheidung kann ich deshalb nur sagen, nicht nur Ihre Homepage ist sehr professionell auch Ihre Arbeit! Ich würde mich wieder für Sie entscheiden und kann Sie und Ihre Kanzlei nur weiter empfehlen. Vielen Dank auch an Frau Freund, die mich immer freundlich empfangen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra H.


♦ E-Mail vom 22.10.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

ich war verzweifelt und stand völlig alleine da, als mir mein Mann nach 38 Jahren Ehe erklärte, er wolle sich scheiden lassen. Schon im ersten Gespräch mit Ihnen bekam ich neuen Mut, die Sache durchzustehen. Ich wurde durch die Art, wie Sie die Sachen angehen, immer ruhiger. Mir hat es sehr gut gefallen, wie Sie mir erklärt haben, wie ich Wesentliches vom Unwesentlichen trennen kann. Sie haben einen großen Beitrag daran, dass ich wieder Hoffnung für die Zukunft bekam. Bekannten, denen ich von meinem Scheidungsverfahren erzählt habe und die bereits Ähnliches durchgemacht haben, haben mich beglückwünscht, dass ich Sie als Scheidungsanwalt gefunden habe. Ich hatte volles Vertrauen, dass Sie meine Rechte (Unterhalt, Zugewinn etc.) vollständig durchzusetzen werden. Dabei haben Sie mich hervorragend vertreten. Sie haben alles erreicht, was ich mir vorgestellt habe. Ich kann Sie, Herr Dr. Schröck, und Ihr Team, jedem weiterempfehlen. In einer für mich schweren Zeit hat sich Ihre Kanzlei hervorragend für mich eingesetzt. Vielen herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft

Angela S.


♦ E-Mail vom 17.09.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,

Ich bedauere es sehr, dass ich Sie nicht direkt vor Stellung meines Scheidungsantrages mandatieren konnte, nachdem ich Sie bedauerlicherweise zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte. Die Fachanwälte für Familienrecht, die mich vor Ihrer Mandatierung vertreten haben, haben mir im Verlauf der Scheidung und de nachfolgenden, nunmehr schon über Jahre andauernden „Rosenkriegs", sehr, sehr viel Zeit, Ärger und Geld gekostet, was mir sicher bei Ihnen zum Großteil erspart geblieben wäre, davon bin ich absolut überzeugt. Sie sind aus meiner Sicht was Familienrecht betrifft „die Kompetenz" schlechthin und, wie ebenfalls Ihre Homepage, mit nur einem Wort ausgedrückt einfach super. Das Schlagwort Ihrer Homepage: „Familienrecht mit System" steht dort nicht umsonst, als Ihr Mandant habe ich gespürt, dass Sie dieses reell leben. Ihr Familienrechtratgeber im Internet spiegelt für jedermann einfach und verständlich die Sachverhalte und Problematiken des Familienrechts wider und reflektiert damit Ihre hohe fachliche Kompetenz. Die Zusammenarbeit mit Ihnen, und auch Ihren Mitarbeitern, die nicht vergessen werden dürfen, ist äußerst angenehm, ab und zu sehr lehrreich, vor allem aber aus Sicht des Mandanten auch äußerst kompetent und nachvollziehbar zielführend. Ich kann Sie als äußerst kompetenten Fachanwalt für Familienrecht jedermann absolut und uneingeschränkt empfehlen und jedem nur eindringlich empfehlen, Sie direkt schon vor der Beantragung der Scheidung zu kontaktieren. Freundliche Grüße und vielen Dank für die kompetente familienrechtliche Beratung und Vertretung


Klaus Stradtner

Wappachweg 2

83457 Bayerisch Gmain Germany

♦ E-Mail vom 07.05.2014

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

ich möchte mich auf diesem Wege herzlich dafür bedanken, dass ich mich an Ihrem Wissensschatz nun schon öfter bedient habe. (…) Für mich ist das Familienrecht nur ein (allerdings sehr spannendes) Randgebiet meiner Tätigkeit. (…) Daher bin ich immer wieder sehr dankbar, wenn ich mich bei familienrechtlichen Mandaten schnell und kompetent „bei Ihnen“ informieren kann. Es ist mir daher ein inneres Bedürfnis mich hierfür zu bedanken.

Aus Siegburg grüßt Sie

K. Moritz-Feilke
Rechtsanwältin
An der Schlade 6-8, 53721 Siegburg

♦ E-Mail vom 11.04.2014

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck,

auf diesem Wege danke ich Ihnen sehr herzlich, auch im Namen meiner Mandantschaft, für die großzügige Zurverfügungstellung Ihrer hervorragenden Formulare (z. B. "Auskunft zum unterhaltsrelevanten Einkommen und Vermögen") sowie auch der übrigen qualitativ sehr hochwertigen Informationen zu verschiedenen Einzelthemen auch Ihrer website, z. B. " zur ordnungsgemäßen Auskunft " mit entsprechender Aufführung von obergerichtlichen Entscheidungen. Ihr entwickeltes Formular habe ich bisher nirgendwo anders in ähnlicher Art gefunden! Alle diese von Ihnen eingestellten Informationen sind in eigener Fallbearbeitung, aber sicherlich auch für Ihre Mandanten sehr hilfreich und wertvoll. Nochmals vielen Dank!

und sehr freundliche u. kollegiale Grüße aus

Berlin, 11.04.2014

Thomas Kersting
Rechtsanwalt, Gesundheitsmanager
(c/o Kanzlei Pohl & Eis, RAe u. Notare Julia Eis u. Kay-Thomas Pohl)
Olivaer Platz 16/Ecke Kurfürstendamm 10707 Berlin

♦ E-Mails von Besuchern und Interessenten

"Wer sich zunächst im Internet über Grundsätzliches zum Familienrecht informiert, der sollte unbedingt auf Ihre Internetseite kommen. Eine derartig umfangreiche, gut strukturierte und mittels "Suche" funktionale Seite habe ich sonst noch nicht gefunden und ich kann sie nur weiterempfehlen. Als in Trennung Lebende muss auch ich mich nun mit den Gegebenheiten auseinandersetzen und so habe ich im Bereich Unterhaltsrecht sehr viele gute Informationen bei Ihnen gefunden. Dafür herzlichen Dank."

Frau K. vom 26.07.2014


Ich wollte einfach mal Danke sagen, dass Sie sich so viel Arbeit und Mühe geben und den Familienrechtratgeber für jedermann zugänglich haben.“

Frau Nada H. vom 05.09.2013


Super Infoseite mit vielen Beispielen, die Beste die ich im Netz gefunden habe.“

Herr Alexander S. vom 27.08.2013

„Mit Interesse habe ich Ihre Internetseite gelesen und möchte mich bei Ihnen für diese, doch sehr umfangreiche Informationsquelle, bedanken.“


Herr Marco B. vom 28.08.2013

„Durch Zufall bin ich auf Ihre Internetseite gestoßen und möchte Ihnen ein großes Lob aussprechen. Die Seite ist gut strukturiert und beinhaltet eine Menge nützlicher Informationen.“

Frau Petra W. vom 19.07.2013

„Als erstes möchte ich mich für Ihre Angaben zu meinem Problem bedanken. Bisher habe ich noch von keinem Anwalt derartige Auskünfte bekommen, also nochmals herzlichen Dank“

Frau G. vom 23.06.2013

„Leider habe ich viel zu spät Ihre Seite gefunden.“

Frau Karin M. vom 09.06.2013

„Herzlichen Dank für die schnelle, ausführliche und hilfreiche Antwort.“

Herr Horst M. vom 20.06.2013


„Zuerst ein großes Lob an Ihre sehr informative Internetseite,…“

Herr Sebastian L. vom 12.06.2013

„Ich möchte mich für die umfassende und kompetente Antwort meiner Frage bedanken.“

Herr Dirk D. vom 14.05.2013


„Ich habe die Antworten auch einen Tag später auf Ihrer Seite gefunden. Das ist wirklich eine tolle Sache und sehr informativ.“

Frau Christiane N. vom 03.06.2013

„Mit großem Interesse habe ich Ihre kompetente Homepage gelesen.“

Frau Katje M. vom 11.05.2013


„Vielen Dank für Ihre sehr informative und ausführliche Ratgeberseite!“

Claudia F. vom 29.04.2013


„Mit großem Interesse habe ich Ihren sehr interessanten Artikel über die Nutzungsentschädigung des ehem. Ferienheims auf Ihrer Homepage gelesen.“

Herr Gregor B. vom 29.04.2013


"P.S.: Die Internetseite von Ihnen ist sehr hilfreich und gut.“

Herr Mark M. vom 08.05.2013


„Zunächst möchte ich mich für die sehr detaillierten Informationen Ihrer Internetpräsenz bedanken, die ja vorab schon einen sehr guten grundsätzlichen Eindruck bezüglich der Thematik Elternunterhalt ermöglichen.“

Frau Patrizia P. vom 25.04.2013


„Ganz nebenbei – eine der besten Internetseiten, die ich zu diesem Thema (Anmerkung: Scheidung) gefunden habe.“

Herr Volker A. vom 25.04.2013


„Ich habe mich auf Ihren Seiten gut über unterhaltsrechtliche Fragen informieren können. Vielen Dank dafür.“

Herr Tobias K. vom 24.03.2013


„Durch Zufall bin ich auf Ihrer Internetseite gelandet und möchte Sie zu dieser beglückwünschen. Die Inhalte sind sehr ausführlich und verständlich geschrieben, sodass ich mir als Laie einen guten ersten Überblick machen konnte.“

Frau Christiane A. vom 26.03.2013