- E-Mail-Account über den wir Sie weltweit und schnell online erreichen können.
- Scanner zum Übermitteln von Dokumenten im pdf-Format
- Ausgefülltes Formblatt: -> DR.SCHRÖCK-Kanzlei für Familienrecht verwendet für seine Klienten zur Vorbereitung der Scheidung professionell ausgearbeitete Formulare. Wir haben uns dazu entscheiden, dieses Formular nicht mehr kostenlos zum Download zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis für unser Urheberschutzinteresse. Bitte wenden Sie sich an unseren Telefonservice -> HIER ...
- Kopie Ihrer Heiratsurkunde
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Unsere Kanzlei ist mit modernster Computertechnik ausgestattet. Nach Mandatserteilung werden bei uns Ihre Unterlagen in einer elektronischen Akte (E-Akte) erfasst. Alle Unterlagen inkl. Korrespondenz mit der Gegenseite können Ihnen jederzeit online zu Kenntnis gebracht werden. Sämtliche Daten werden von uns absolut vertraulich behandelt.
Scheidung Online ist der -> kostengünstige Weg zur Scheidung. Nachdem Sie unser Formular zur Scheidung Online (wird Ihnen auf Anfrage zugesandt) ausgefüllt und zugeschickt haben, ermitteln wir für Ihren individuellen Fall die voraussichtlichen Mindestgebühren und teilen sie Ihnen mit Darstellung der Berechnungsgrundlagen mit. Den Scheidungsantrag erhalten Sie im Entwurf zur Prüfung mit der Bitte um Freigabe. Erst danach versenden wir Ihren Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht (§ 114 Abs.1 FamFG). Wenn Ihr Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmen wird, benötigt Sie für das Scheidungsverfahren keine zwei Anwälte. Nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein -> Anwaltszwang. Noch -> Fragen? ...