Fachkompetenz
in Sachen Einigung und Interessen durchsetzen
In der Realität werden die Chancen zur vertraglichen Gestaltung der > Scheidung oft nicht voll genutzt. Zugegeben: Es ist am Ende einer Ehe nach vielen emotionalen Verletzungen schwierig, einen Raum für kooperative Vereinbarungen zu finden. Zwischen den ehemaligen Partnern haben sich tief sitzende Kommunikationsstörungen manifestiert. Interessen und Vorstellungen des Ex-Partners interessieren nicht mehr. In solchen Situationen wird eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht in jedem Fall gelingen. Doch wo es gelingen könnte, sind die Spielregeln für den Weg zur Einigung vielen Berufskollegen weitgehend unbekannt oder werden bewusst nicht ernst genommen. Die Gedanken- und Verhaltensmuster vieler Juristen passen dazu nicht. Sie sind für den Konflikt ausgebildet und auf Streit programmiert. Hier ist Sensibilität für alle am Streit beteiligten Interessen und > Verhandlungspsychologie gefragt. Wir stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Arbeit darauf auszurichten, in jeder Situation und Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine Einigung zur erkennen und im Interesse unserer Mandanten wahrzunehmen. Wir hoffen bei all unseren Mandaten, dass wir sie bei Erreichen eines Konsenses unterstützen können. Dabei werden wir stets Ihre Interessen im Fokus haben und mit allen Mitteln > vertreten.
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Vereinbarungen
wirksam gestalten
Alle familienrechtlichen > Angelegenheiten sind für individuelle Vereinbarungen offen. Kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts kann derart individuell modifiziert und gestaltet werden, wie das Familienrecht. Es herrscht grundsätzlich > Vertragsfreiheit. Konnte Sie bereits eine Einigung erzielen, muss diese den gerichtlichen > Wirksamkeitskontrollen standhalten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung sollte Ihnen die Rolle des Notars bewusst sein: Er beurkundet für Sie eine Vereinbarung; er weist neutral auf rechtliche Risiken hin. Doch beraten darf er nicht. Notare sind keine Interessenvertreter, sondern vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Bevor das Vertragswerk zur notariellen Beurkundung kommt, sollten Sie deshalb einen erfahrenen Fachanwalt mit der Gestaltung Vereinbarungsentwurfs beauftragen, der gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhält. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen spätestens im Scheidungsverfahren die (notarielle) Vereinbarung “um die Ohren fliegt“; mit entsprechend negativen Konsequenzen.
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