Verfahrenskostenhilfe
Erfolgsaussichten in der Hauptsache & Mutwilligkeit
KOSTENDer Auftrag bestimmt die Gebühren ...VERFAHREN
Wie kommt man zu seinem Recht?
Überblick
I. Formale & inhaltliche Voraussetzungen
II. Erfolgsaussichten in der Hauptsache
III. Keine Mutwilligkeit
V. Noch Fragen?
Verfahrenskostenhilfe
Staatliche Hilfe zur Finanzierung der Verfahrenskosten
VERFAHRENSKOSTENHILFEWas ist das und wie wird sie beantragt?
Was -> Verfahrenskostenhilfe bedeutet und welche -> Formalien zur Bewilligung dieser staatlichen Finanzierungshilfe zu beachten sind, erfahren Sie-> HIER.... Im folgenden erfahren Sie, welche weiteren Voraussetzungen inhaltlich erfüllt sein müssen.
ERFOLGSAUSSICHTENin der Hauptsache
MUTWILLIGKEIT & ALTERNATIVENzur Verfahrenskostenhilfe
Erfolgsaussichten
in der Hauptsache
Da Verfahrenskostenhilfe nur dann gewährt wird, wenn das angestrebte gerichtliche Hautsacheverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Deshalb muss mit der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisssen und dem Verfahrenskostenhilfeantrag zugleich die Antragsschrift für das Hauptsacheverfahren beigefügt werden. Das Gericht prüft anhand der Antragsschrift, ob diese schlüssig ist und zum begehrten Anspruch führen kann. Erfolgsaussichten für ein -> Scheidungsverfahren liegen fast immer vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat immer wieder Anlass, klarzustellen, dass schwierige Rechtsfragen oder ungeklärte Tatsachen und Behauptungen nicht in einem Antragsverfahren zur Verfahrenskostenhilfe entscheiden werden dürfen, sondern im Rahmen des Hauptverfahrens zu klären sind.
Rechtsprechung zur Erfolgsaussicht in der Hauptsache
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 9 WF 371/06Hinreichende Erfolgsaussicht
(Zitat) "Gemäß § 114 ZPO ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn die antragstellende Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet sowie nicht mutwillig erscheint. Eine solche hinreichende Erfolgsaussicht ist nur dann gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für insoweit zutreffend oder es zumindest für vertretbar hält, dass der Antragsteller mit seinem Begehren durchdringt und dieses nicht aussichtslos erscheint. Es muss aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zum Erfolg führen kann (vgl. nur Zöller/ Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 19 m.w.N.)."
BGH, Beschluss vom 8. 5. 2013 − XII ZB 624/12Leitsatz: "Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senat, NJW 2004,2022, und NJW 2013, 1310 = FamRZ 2013, 369)."
Mutwilligkeit
bei Alternativen zur VKH
Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - XII ZB 180/06, Rn 8). Wenn keine Erfolgsaussichten für einen Prozess bestehen, wird davon ausgegangen, dass eine Prozessführung kein Rechtfertigung besitzt, also mutwillig ist. Mutwillig wird eine Prozessführung auch dann bezeichnet, wenn die Auseinandersetzung vorher in einem günstigern Verfahren hätte stattfinden können. Dieses Thema spielt eine bedeutende Rolle bei VKH für folgende Verfahren:
VKH-kritische Verfahren wegen Alternativen
Thema VERFAHRENSKOSTENVORSCHUSSAlternative: Finanzierung durch den Unterhaltsschuldner
Thema JUGENDAMTSURKUNDE
Alternative: kostenfreier Unterhaltstitel
Thema - ISOLIERTE VERFAHRENAlternative: Rechtsverfolgung im Scheidungsverbund
>Thema UMGANGS- & SORGERECHTSREGELUNGAlternative: Verfahren ohne Anwalt
Thema - AUF SOZIALTRÄGER ÜBERGEGANGENE ANSPRÜCHEAlternative: Rechtsverfolgung durch Sozialträger selbst
IV. Links & Literatur
Links
- Die Scheidungskosten ...
- Die Finanzierung der Trennung ...
- Der Verfahrenskostenvorschuss: Prozessfinanzierung im Familienkreis ...
- Staatliche Hilfen beim Unterhalt ...
- Familienrecht online ...
- Stichwortsuche ...
- Der Weg zum besten Anwalt ...
Literatur
- Dörndorfer, Änderungen der Verfahrenskostenhilfebewilligingung wegen veränderter Verhältnisse, in NZFam 2015, 349 ff.
- IWW, Einsatz der Lebensversicherung vor staatlicher Verfahrensfinanzierung, PAK Prozessrecht aktiv 2010, 197
- Mehr Literatur zum Thema Verfahrenskostenhilfe finden Sie -> HIER...
In eigener Sache ...
- Wann gibt es VKH mit und ohne Ratenzahlung?, unser Az.: 198/15 (D3/835-15)
- Wann zählt die Lebensversicherung zum Schonvermögen und verhindert die VKH-Bewilligung nicht?, unser Az.: 188/15 (D3/878-15)